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Keine Begünstigung

■ betr.: „Mastnahrung für den Kranich“, taz vom 9. 9. 95

In dem Artikel erweckt die taz den Eindruck, als werde die Deutsche Lufthansa durch die Bundesverwaltung gegenüber konkurrierenden Fluggesellschaften in wettbewerbswidriger Weise begünstigt. Die Verwaltung des Deutschen Bundestages legt Wert auf die Feststellung, daß dies nicht zutrifft.

Zwar ist nicht zu verkennen, daß die Lufthansa nach der Annahme des von ihr unterbreiteten Förderungsangebots durch das für die Bundesbehörden zuständige Bundesministerium des Innern wegen der umsatzorientierten Rabattierung intensiver berücksichtigt wird, doch sind Abgeordnete bei aus öffentlichen Mitteln finanzierten Reisen keineswegs zur Nutzung dieser Fluggesellschaft verpflichtet.

Die Reisestelle des Deutschen Bundestages führt Flugbuchungen von Mitgliedern des deutschen Bundestages nach deren Wünschen und zeitlichen Vorgaben in der Regel ohne Beanstandungen durch. Die erfahrenen Angehörigen der Bundestagsreisestelle reagieren dabei keineswegs „unwirsch“.

Daß die in einem Verwaltungsgebäude untergebrachte Lufthansa-Reisestelle bei Auskunftsersuchen und Beratungswünschen von Abgeordneten ihre Linienverbindungen in den Vordergrund stellt, liegt in der Natur der Sache und kommt der Verwaltung insoweit zustatten, als diese nach den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung auf eine sparsame Haushaltsführung bedacht sein muß; dieser Vorgabe wird durch die von der Lufthansa eingeräumte Rabattierung entsprochen. Nicht übersehen werden darf auch, daß Personal- und Sachaufwand der Verwaltung im Bereich der Reisestelle ohne das Lufthansabüro um ein Beträchtliches höher wäre. [...] Hans Leptien, Leiter des

Pressereferats im

Deutschen Bundestag

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