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Bertelsmann und die WAZ- Gruppe haben, wie gestern berichtet, mit dem Erwerb des Ein-Prozent-Anteils der FAZ die Mehrheit (50,1 Prozent) an RTL übernommen. Die CLT (49,9 Prozent) hat Bertelsmann die Ausübung der neuerworbenen FAZ-Stimmrechte per einstweiliger Verfügung vorerst untersagen lassen. Auch gegen die jüngste Übernahme der Burda-Anteile durch Bertelsmann war die CLT mit einer einstweiligen Verfügung vorgegangen. Einen Einspruch der Bertelsmann- Tochter Ufa gegen diese Verfügung lehnte das Hamburger Landgericht allerdings nicht, wie bei uns zu lesen war, im Hauptverfahren, sondern nur in einer mündlichen Beratung ab. Bis zur endgültigen Entscheidung darf die Ufa also weder ihr Stimmrecht ausüben, noch die Anteile verkaufen.

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