■ Querspalte: Quot eram mostratum
Die Angst des Torwarts vor dem Elfmeter. Die Angst des Personalchefs vor der Bewerbung. Ja, es soll sogar Menschen geben, die sitzen wie gelähmt vor Speisekarten: Die Angst des Gastes vor der Bestellung. Je mehr Gerichte, desto schlimmer. Tafelspitz oder Hühnerbrust mit Spätzle oder mit Knödel? Insofern ist es immer hilfreich, Auswahlprinzipien zu haben. Bei gleichem Preis (beispielsweise) entscheidet die alphabetische Reihenfolge des Anfangsbuchstabens. In diesem Fall also: Herr Ober, bitte bringen Sie Hühnerbrust mit Knödel.
Richter a.D. Jürgen Nußbruch aus Heidelberg hat jetzt gegen die Oberbürgermeisterin seiner Heimatstadt, Beate Weber, eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium eingereicht, weil der Frauenförderplan der Stadt Heidelberg „grob verfassungswidrig“ sei. Denn bei Bewerbungen für „höherwertige Stellen“ in der Stadtverwaltung entscheidet dort bei gleicher Qualifikation das Geschlecht (weiblich). So soll Jahrtausende altes Unrecht an Frauen wiedergutgemacht werden. Doch, doch, es gibt Männer, die sind bereit, heute dafür zu büßen, daß in Athen nur Männer Stimmrecht hatten und Adenauer keine Frau war. Aber Richter Nußbruch gehört offensichtlich nicht dazu. Er sagt, mit der Heidelberger Regelung würden „die Dinge auf den Kopf gestellt, in dem das Individuum mit einem Kollektiv verwechselt wird“.
Möglicherweise hat Herr Nußbruch recht. Wir wollen es zwar nicht hoffen, aber auch nicht ausschließen. Demnächst muß sich das Bundesverfassungsgericht (1. Senat, wir zählen auf dich!) mit der Frauenquote beschäftigen, und es gibt Stimmen, die sagen schon jetzt: Das schriftliche Fixieren einer Quote ist verfassungswidrig. Meine Damen! Die Männerquote wurde niemals aufgeschrieben. Darum hatte sie Jahrtausende Bestand. Und überhaupt: Ob die Frauenquote wirklich die Welt verbessert, muß sich erst noch beweisen, oder andersherum, wie der Lateiner sagt: Quot eram mostratum. Philipp Maußhardt
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