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Schulsenator verschläft Hausaufgaben

■ Die Schulverwaltung verstößt gegen das Gleichstellungsgesetz: Seit fünf Jahren ohne Frauenvertreterin

Seit fünf Jahren verstößt die Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und Sport gegen das Gesetz. Sie ist die einzige der sechzehn Senatsverwaltungen, die bis heute noch keine Frauenvertreterin gewählt hat, obwohl das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) dies vorschreibt.

Die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) kritisierte jetzt den „schlampigen Umgang“ der Senatsschulverwaltung mit bestehenden Gesetzen. „Senator Klemann als politisch Verantwortlicher muß endlich in seiner Behörde durchgreifen und dem gesetzwidrigen Handeln in seiner Verwaltung ein Ende setzen“, fordert Irmgard Masch, stellvertretende ÖTV- Vorsitzende. In der Senatsschulverwaltung gebe es wohl ein „gestörtes Rechtsverständnis“. Das Landesgleichstellungsgesetz werde offenbar dort nicht ernst genommen, empört sich Masch.

Es sei nicht die Schuld der Behörde, daß es bis heute noch keine Frauenvertreterin gebe, verteidigt sich der Sprecher der Schulverwaltung, Andreas Moegelin. Vor Monaten schon habe Senator Klemann eine Frauenversammlung einberufen, und diese habe – wie es das Gesetz vorschreibt – einen Wahlvorstand bestimmt. Daß die Wahl allerdings wegen Formfehler abgebrochen werden mußte, die Wählerinnenliste vernichtet worden sei und letztendlich keine Frauenvertreterin gewählt werden konnte, sei nicht mehr das Problem der Behörde, so der Sprecher der Schulverwaltung. Außerdem bestehe auch unter den Frauen im Hause nicht das geringste Interesse an einer Frauenvertreterin, sonst hätte doch wohl schon längst jemand eine zweite Frauenversammlung einberufen.

„Nach dem LGG ist die Dienststelle verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen zu informieren und zu motivieren“, kritisiert die Sprecherin der Frauenvertreterinnen, Susanna Brodersen, diese Haltung. Offenbar halte sich die Senatsschulverwaltung so ein Hintertürchen offen, argwöhnt sie. Denn nach den Wahlen werden die Senatsverwaltungen von sechzehn auf zehn reduziert. Bei dieser Umstrukturierung gebe es ohne Frauenvertreterin in der Schulbehörde keine Kontrollinstanz im Sinne des LGG. Deshalb könnten die Männerbünde ungehemmt zuschlagen und interessante Posten wieder mit Männern besetzen.

Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) enthält umfangreiche und verbindliche Bestimmungen, um die Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst abzubauen. Kernstück des Gesetzes ist, neben vielen Einzelmaßnahmen, die leistungsbezogene Quotenregelung für Einstellungen und Beförderungen: Bei gleicher Qualifikation wie die männlichen Mitbewerber sind Frauen so lange bevorzugt einzustellen, bis ihr Anteil 50 Prozent beträgt.

Die ÖTV-Bezirksfrauenkonferenz hat nun mit einem offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister Diepgen und an die zuständigen Senatsverwaltungen Inneres und Frauen das Vorgehen kritisiert. Das Manko des LGG jedoch sei, daß es keine Sanktionsmöglichkeiten gebe, bedauert Susanna Brodersen. „Wir können nichts weiter tun, als an den Senator zu appellieren, wir sind nicht weisungsbefugt“, betont auch die Sprecherin der Senatsfrauenverwaltung, Stephanie Pruschanksy. Michaela Eck

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