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Atomwaffen vor Gericht

■ Internationaler Gerichtshof berät über die Rechtmäßigkeit eines Einsatzes

Den Haag (AFP/dpa) – Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat gestern mit der öffentlichen Anhörung über die Rechtmäßigkeit des Gebrauchs von Atomwaffen begonnen. Die oberste juristische Instanz der UNO wird dabei kein Urteil fällen, sondern nur auf Konsultativanfragen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 1993 und der UN-Vollversammlung von 1994 antworten.

Die WHO wollte wissen, ob der Einsatz von Atomwaffen durch Staaten bei Militärkonflikten angesichts der Folgewirkungen auf Gesundheit und Umwelt gegen das Völkerrecht verstößt. Die UN- Vollversammlung erweiterte die Frage auf jedweden Einsatz von Atomwaffen und auf die Androhung von Atomangriffen.

Eine gutachtliche Äußerung, wonach der Einsatz von Atomwaffen unter bestimmten Bedingungen nicht illegal ist, könnte sehr negative Folgen haben, so der juristische Berater der Krone, Gavan Griffith. Er gab weiter zu bedenken, einige Staaten könnten ein Gutachten des Gerichtshofs als endgültige Auffassung interpretieren, die positive Veränderungen des internationalen Rechts verhindern könnten. Australiens Außenminister Gareth Evans forderte den Gerichtshof auf, sich nicht zur Legalität der Atomwaffen zu äußern. Sein Land sei zwar uneingeschränkt für die Abschaffung der Atomwaffen. Gleichwohl empfahl er den Richtern, keine Position zu beziehen. Es sei zu befürchten, daß die Atommächte den Gerichtshof bei einer ungünstigen Entscheidung nicht mehr anerkennen würden, sagte Evans. Kämen die Richter aber zu dem Schluß, daß das Völkerrecht Atomwaffen nicht verbiete, würde dies die Atommächte in ihrer Haltung bestärken.

Das Gericht wird zwei Wochen lang Redner aus 23 Staaten anhören.

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