Feuer gegen Abschiebung

■ Bekennerschreiben zum Brandanschlag auf Reinickendorfer Seat-Autohaus: Protest gegen die geplante Abschiebung eines angeblichen ETA-Mitglieds

Der Konflikt um das Schicksal des angeblichen ETA-Mitglieds Benjamin Ramos Vega spitzt sich zu. Wie erst jetzt bekannt wurde, haben unbekannte Täter in der Nacht von Donnerstag auf Freitag vergangener Woche einen Brandanschlag auf ein Seat-Autohaus in Reinickendorf verübt. Der Anschlag richtete Sachschaden an, verletzt wurde niemand. Eine Gruppe „Freiheit für Benjamin“ aus dem „antiimperialistischen Zusammenhang“ hat sich in einem Schreiben zu dem Anschlag bekannt. Mit einem zeitverzögerten Brandsatz sei ein „Seat Toledo“ zerstört worden, hieß es.

Nach Auskunft der Geschäftsführung des Seat-Autohauses entstand bei dem Anschlag ein Sachschaden von etwa 70.000 Mark. Das Auto, unter dem der Brandsatz lag, sei vollständig zerstört worden, drei weitere Wagen wurden beschädigt. Die Kriminalpolizei habe den Brandsatz sichergestellt und gehe davon aus, daß es sich bei den Tätern um Profis handele. Eine Warnung oder ein Bekennerschreiben am Tatort habe es nicht gegeben.

Die Polizei bestätigte, daß die Abteilung Staatsschutz der Kripo die Ermittlungen übernommen habe, weitere Angaben wollte sie aber nicht machen. Bisher seien in Berlin allerdings keine Anschläge mit ETA-Hintergrund bekanntgeworden, hieß es. In einem dreiseitigen Bekennerschreiben, das bei der taz einging, begründet die Gruppe den Anschlag mit der Situation von Benjamin Ramos Vega. Das angebliche ETA-Mitglied sitzt zur Zeit in Berlin in Auslieferungshaft. „Das deutsch-spanische Kooperationsprojekt Seat (seit 1986 Bestandteil der Volkswagen-Gruppe) dient uns als legitimes Angriffsziel, um das gegen Ramos Vega anhängige Auslieferungsverfahren in militanter Form publik zu machen“, heißt es. „Das Auslieferungsbegehren gründet sich auf erpreßte und durch Folter erzwungene ,Geständnisse‘ eines ehemaligen führenden Mitglieds der baskischen Partei, Herri Batasuna (HB). Die Aussagen wurden von diesem vor dem Haftrichter widerrufen.“

Vergangene Woche hatte die 63. Kleine Strafkammer des Landgerichts den 33jährigen Vega vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen. Er muß aber wegen einer möglichen Auslieferung nach Spanien in Haft bleiben. Die spanische Justiz verlangt Vegas Auslieferung, doch die deutschen Behörden wollen zuvor die Zusicherung, daß er nicht in Isolationshaft genommen und in einem Prozeß gegen Vega kein Beweismaterial verwendet wird, das durch Folterungen erlangt wurde. Der Fall Vega und diese Forderung der deutschen Behörden hatte zu diplomatischen Verstimmungen zwischen Deutschland und Spanien geführt. bpo