: Bretterwand gegen Lärm und Gestank
■ Aktionstag der BI Landsberger Allee gegen den Pkw-Durchgangsverkehr
Mit einem Aktionstag gegen Autolärm und Gestank läutet die Bürgerinitiative Landsberger Allee (Bila) heute die zweite Runde im Rechtsstreit gegen die Berliner Verkehrsverwaltung ein. Als Protestaktionen unter dem Motto „Müssen wir erst militant werden?“ haben sich die AnwohnerInnen darauf vorbereitet, entlang der Umgehungsroute den Verkehr mit „symbolischen“ Pflastersteinen und Nagelbrettern lahmzulegen. Angekündigt sind auch Bettenverbrennungen, weil die lärmgeplagten Menschen entlang der Straße sowieso nicht mehr schlafen könnten, sagte Joachim Klier von der Bila. Seit Juli wird die Landsberger Allee ausgebaut, in einer Fahrtrichtung ist die Straße deshalb gesperrt. Der Großteil der 25.000 Fahrzeuge wird jetzt durch Wohnstraßen umgeleitet. Mit neuen Ergebnissen eines Abgasemissionsgutachtens will die Bila erneut vor dem Verwaltungsgericht eine alternative Umleitungsstrecke erstreiten. In zweiter Instanz hatte zuvor das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin gegen die Bürgerinitiative entschieden. Nach Angaben der BI ist die Rußbelastung an der Umleitung genauso hoch wie an der Berliner Stadtautobahn, die Benzolbelastung sogar dreimal höher.
In einigen Abschnitten soll die Landsberger Allee zwischen Virchowstraße und Hausburgstraße auf sieben Spuren ausgebaut werden. Etwa anderthalb Jahre sollen die Bauarbeiten dauern. Seit April fordert die Bila eine Umgehungsstrecke, die nicht durch Wohngebiete führt: „Man könnte den Verkehr zum Beispiel beidseitig auf nur einer Spur in der Landsberger Allee führen“, meint Joachim Klier von der BI. An der Umgehungsstrecke liegen verschiedene Kitas und Schulen, die Kinder dort seien durch den starken Verkehr besonders gefährdet. Eine Bretterwand, die vor einer Kita aufgestellt wurde, um Lärm und Abgase abzuhalten, hält Klier für völlig unsinnig. „Das dient nur dazu, die Kindergärtnerinnen zu beruhigen.“
In erster Instanz gab das Verwaltungsgericht den AnwohnerInnen in allen Punkten recht: Insbesondere die Lärmbelastung von bis zu 79 Dezibel tagsüber und 69 Dezibel nachts sei ihnen auch vorübergehend nicht zuzumuten. Deshalb müsse die Verkehrsverwaltung eine alternative Streckenführung finden. Dagegen legte der Senat vor dem OVG Beschwerde ein und gewann. Bei einer Interessenabwägung wie bei einer zeitweisen Umleitung des Verkehrs sei kein bestimmter Lärmpegel festgelegt, der den AnwohnerInnen zugemutet werden könne, entschied das Gericht. Elke Gundel
Treffpunkt: 10 Uhr in der Kochhann- Ecke Petersburger Straße
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