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Großer Lauschangriff geriet zu groß

■ Das sächsische LKA räumt „handwerkliche Mängel“ bei Abhörmaßnahme ein

Dresden (taz) – Jeder Handwerker haut mal daneben – bei ihrem ersten Großen Lauschangriff im Herbst vergangenen Jahres sind den Beamten des sächsischen Landeskriminalamtes „handwerkliche Mängel“ unterlaufen. LKA-Präsident Peter Raisch erklärte gestern, bei der „routinemäßigen Einsatznachbereitung“ einer Abhörmaßnahme gegen den Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse von Mittweida seien mehrere „formale Fehler“ aufgedeckt worden. Diese Pannen seien „in jedem Fall“ dienstrechtlich zu ahnden.

Die gegen den Sparkassenchef eingesetzten Polizisten hätten schon vor Erlaß der richterlichen Anordnung ihre elektronischen Ohren aufgesperrt – zur „Funktionsüberprüfung“ der Abhöranlage. Entgegen der aktenkundigen Darstellung des Einsatzes seien Tonbandaufnahmen aus den belauschten Räumen angefertigt worden. Schließlich sei die Abhöranlage bis zur Festnahme des Tatverdächtigen betrieben worden und nicht, wie angeordnet, nur bis zum Vorabend.

Der belauschte Sparkassenfilialleiter soll Anfang November eine Entführung des Mittweidaer Landrates Andreas Schramm vorbereitet haben, um 15 Millionen Mark zu erpressen. Die Polizei hatte ihre Abhöraktion mit dem Verdacht begründet, außer dem tatverdächtigen Manager könnten auch unbekannte Mittäter vorhaben, den Landrat zu kidnappen. Im Spiegel war daraufhin zu lesen, das LKA habe sich „etwas außerhalb der Legalität“ bewegt. Dieser Vorwurf, so Raisch, sei „nach wie vor völlig haltlos“. Vom Datenschutzbeauftragten sei der umstrittene Abhöreinsatz trotz der „Mängel“ als „insgesamt beanstandungsfrei“ eingeschätzt worden. Trotzdem muß jetzt die Staatsanwaltschaft über eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung entscheiden. Ihr werden die Unterlagen übergeben. dek

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