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50 Mark im Monat für baltische Juden

Eine offizielle Entschädigung für Nazi-Unrecht gibt es nicht. Die baltischen Juden bekommen nur private „humanitäre Hilfeleistungen“, aufgestockt mit Geld von der Bundesregierung  ■ Aus Berlin Anita Kugler

Die etwa 300 heute noch in Litauen, Lettland und Estland lebendenen jüdischen Opfer des Nationalsozialismus können ihre Hoffnungen auf eine offizielle, von der Bundesrepublik finanzierte individuelle Entschädigung in den Wind schreiben. Als Entschädigung für ihre gescheiterten Hoffnungen werden alle jüdischen Überlebenden – wahrscheinlich ab April – jeden Monat lediglich einen persönlichen Briefumschlag mit 50 Mark Rentenzuschuß aus Deutschland erhalten.

Ein Teil dieses Geldes, bei 300 Empfängern sind es insgesamt 180.000 Mark im Jahr, wird von der Bundesregierung aufgebracht werden. Dies bestätigte der CDU- Bundestagsabgeordnete Wolfgang Freiherr von Stetten gegenüber der taz. Über die Summe wollte er keine Angaben machen, die Zahl von 150.000 Mark pro Jahr aber auch nicht dementieren. Die Bundesregierung hat inzwischen einen Bericht der Frankfurter Rundschau, wonach sie an Millionenzahlen denke, dementiert.

Diese geplanten monatlichen Zahlungen an die Überlebenden seien „keine Entschädigungs- oder Wiedergutmachungszahlungen im klassischen Sinne“, betonte Freiherr von Stetten, sondern „es sind humanitäre Hilfeleistungen ohne jeglichen Rechtsanspruch“. Dennoch werde mit diesen individuell ausbezahlten, teilweise von der Bundesregierung aufgebrachten Geldern die wichtigste Forderung des Bundestags vom Juni 1994 erfüllt.

Damals beschlossen die Abgeordneten nämlich einstimmig, daß der Bundestag in „weiteren Verhandlungen mit der Regierung“ darauf hinwirken soll, daß eine humanitäre Lösung gefunden wird, die den „individuellen Bedürfnissen der Opfer... nahe kommt“. Weil die Bundesregierung diesen Auftrag der Abgeordneten aber nie erfüllte, sondern dies immer ablehnte, wurde ein weiterer fraktionsübergreifender Antrag auf individuelle Entschädigung im Oktober vergangenen Jahres gestellt. Er liegt derzeit im Innenausschuß zur Beratung vor.

Nach Ansicht von Stetten entspricht die jetzt gefundene Regelung einer „individuellen Hilfe“ dem fraktionsübergreifenden Antrag. Er und die 40 Abgeordneten seien deshalb bereit, den Antrag zurückzuziehen.

Träger des humanitären Hilfsfonds soll der „Deutsch-Baltische Parlamentarische Freundeskreis“ sein. Dieser Freundeskreis sammelt schon lange bei Privatleuten regelmäßig Geld für die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus und schickt bereits seit zwei Jahren Rentenbeihilfen ins Baltikum. Der einzige Unterschied zu früher wäre jetzt, daß die Bundesregierung sich an den privaten Hilfsleistungen beteiligt und damit die Zahlungen längerfristig sichert.

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