: Pflicht-Beteiligung
Der Bebauungsplan regelt Bodennutzung (Grünfläche, Wohn-, Gewerbe-, Industriegebiet) und Art der Bebauung (z.B. Zahl der Stockwerke) einer Fläche. Nach seiner Aufstellung durch den Senat beginnt die baugesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung. Die Bezirksversammlung lädt zur öffentlichen Plandiskussion ein, bei der die Verwaltung das Grobkonzept erläutert. Anregungen und Bedenken der Anwesenden fließen in die weitere Beratung der politischen Gremien ein. Etwa ein Jahr später wird der überarbeitete B-Plan-Entwurf öffentlich im Bezirksamt vier Wochen ausgelegt und auf Wunsch erklärt. Erneut können Einwendungen erhoben werden. Alle Einwender werden schriftlich über die (Nicht-)Berücksichtigung ihrer Beschwerden benachrichtigt. Ein grundlegend veränderter Planentwurf wird ggf. erneut einen Monat ausgelegt. Stadtplanungsausschuß und Bezirksversammlung beraten und beschließen abschließend öffentlich, dann wird der B-Plan vom Senat abgesegnet. Stimmt ein Viertel der BV gegen den Plan, entscheidet die Bürgerschaft, ob der B-Plan zum Gesetz wird. Dagegen kann geklagt werden.
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