: Der Diagnoseschlüssel ICD 10
Seit Jahresbeginn müssen alle Ärzte die Krankheitsdiagnosen ihrer Patienten computergerecht aufbereitet an die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen übermitteln. In Form eines vierstelligen Buchstaben- und Zahlenschlüssels, abgekürzt ICD 10, sollen sie die Computer der Kostenträger im Gesundheitswesen mit Patientendaten füttern, von A wie übermäßiger Alkoholgenuß bis Z wie Zahnfleischschwund.
Die Ärzteschaft und ihre Verbände laufen Sturm gegen den ICD 10. Sie fürchten die Schaffung von gläsernen Patienten. Nach den massiven Protesten will Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) im ersten Halbjahr 1996 noch auf Sanktionen gegen die Ärzte verzichten, die den Diagnosecode nicht anwenden. Doch damit ist der Streit nicht beendet. Jetzt opponiert auch der Koalitionspartner FDP gegen den ICD 10.
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