: Haushälter „ermächtigt“
■ Vulkan-Bürgschaften in Bürgerschaft genehmigt. Kritik am „Ermächtigungsgesetz“ für haushaltslose Zeit.
Die Bürgerschaft hat gestern erwartungsgemäß die 220 Millionen Mark Bürgschaften für den Vulkan-Verbund genehmigt. Ein entsprechender Passus wurde gegen die Stimmen der Grünen in das Gesetz zur vorläufigen Haushaltsführung aufgenommen. Die Bürgschaftsausschüsse hatten am Montag beschlossen, für die Schiffsbaukosten des Vulkan zu bürgen.
Gegen die Bürgschaft stimmten nur die Grünen, weil ihrer Ansicht nach trotz der Zusage von bremischem Geld die Interessen des Schiffbaustandortes Bremen nicht genügend berücksichtigt werden.
Streit gab es im Parlament um das „Ermächtigungsgesetz“, mit dem die haushaltslose Zeit überbrückt werden soll. Bis im Juni ein ordentliches Budget verabschiedet wird, soll die Finanzdeputation Geld bewilligen dürfen, ohne daß das Parlament oder andere Fachdeputationen über einzelne Projekte mitreden dürfen. Orientieren sollen sich die Finanzpolitiker dabei an den vom Senat im November beschlossenen Haushaltseckwerten.
Die Finanzdeputation soll dabei laut Finanzsenator Ulrich Nölle (CDU) mit ihren Bewilligungen nicht nur die Verwaltung hand-lungsfähig halten. Die Deputierten sollten auch eigenmächtig dreistellige Millionenbeträge bereitstellen dürfen, sofern sie für die vom Senat beschlossenen Investitionen zur Wirtschaftsförderung oder für arbeitspolitische Maßnahmen genutzt würden. Auch „Teilbudgets“ für die einzelnen Ressorts solle die Deputation freigeben.
Nach Aussagen von Nölle geht es um einen „Bewilligungsrahmen“ von 810 Millionen Mark, die zur „zügigen Umsetzung politisch beschlossener Großprojekte“ notwendig sind und die bereits in den vorherigen Haushalten genehmigt worden sind. Davon berührt sind Projekte aus dem Investitionssonderprogramm (ISP), des Wirtschaftspolitischen Aktionsprogramms (WAP), des Europäischen Sozialfonds und der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.
Im einzelnen geht es unter anderem um 300 Millionen für Verpflichtungsermäßigungen im Rahmen des Investitionssonderprogramms und 160 Millionen für den Hochschulbau und 300 Millionen Mark für andere Maßnahmen.
Für die Opposition geißelte der Grünen-Fraktionsvorsitzende Dieter Mützelburg das Gesetz. Das Parlament gebe so mit seiner Budgethoheit sein „heiligstes Recht“ aus der Hand. Der Begriff „Teilbudget“ komme zudem im Haushaltsrecht überhaupt nicht vor.
Die vom Senat im November beschlossenen Haushaltseckwerte, an denen sich die Finanzdeputierten nach dem Gesetz nun zu orientieren haben, enthielten „Bomben, Fragen und Luftblasen“, kritisierte Patrick Wendisch für die AfB. Darum müsse das Parlament das Recht behalten, über einzelne Projekte neu zu entscheiden.
Der Senat erhalte mit dem Gesetz einen Blanko-Scheck, um seine Beschlüsse vom Vortag umzusetzen, sagte Mützelburg. Da habe die Regierung die Spendierhosen angehabt und in einem Paket „mehr oder weniger sinnvolle Projekte“ wie den Hemelinger Tunnel, neue Messehallen und die Straßenbahnlinie 4 beschlossen.
Das Argument der Koalitionsfraktionen, auch 1992 hätten die Ampel-Parteien ähnliche Freiheiten für die Finanzpolitiker beschlossen, wies Mützelburg zurück. Damals habe man ohne Haushalt nur über 75 Millionen Mark für Investitionen verfügt und nicht über Milliardenbeträge. jof
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