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Freispruch im „Menschenhandel“-Prozeß

Mit großer Geste hatte die Staatsanwaltschaft am 12.1. einen Prozeß gegen drei angebliche „Menschenhändler“ begonnen, die in Bremen junge Polinnen gegen ihren Willen zur Prostitution gezwungen haben sollen (vgl. taz 13.1.). Gestern mußte die Staatsanwaltschaft Freispruch beantragen. Die Angeklagten, eine polnische Frau, ihre Tochter und deren Mann, die seit Juni inhaftiert waren, werden nun Haftentschädigung erhalten. Grund der Kehrtwende: Keine der geschädigten Polinnen war bereit, der Ladung in den Zeugenstand zu folgen. Ohne sie, so entschied das Gericht, könne man sich die schwerwiegenden Vorwürfe nicht zueigen machen. taz

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