Verwaltungsreform statt Bürgerbeteiligung

■ Runderneuerter Entwurf zur Bezirksverwaltungsreform wurde gestern vorgestellt

Justizsenator Wolfgang Hoffmann-Riem stellte der Presse gestern einen nach eigener Einschätzung „runderneuerten“ Gesetzentwurf zur Bezirksverwaltungsreform vor. Damit läutete er eine weitere Runde in einem bereits Jahrzehnte währenden Ringen ein. Der Entwurf seines Vorgängers Klaus Hardraht hatte im Herbst schon im Senat keine Mehrheit gefunden, weil er die Kompetenzen der Bezirke gegenüber dem Senat stark einschränken wollte. Besonders der Vorschlag, Bezirksamtsleiter in Zukunft vom Senat einzusetzen statt von den Bezirksversammlungen wählen zu lassen, stieß auf Kritik.

Hinter dem Wortungetüm „Bezirksverwaltungsreform“ verbirgt sich die rechtliche Gestaltung des Verhältnisses zwischen Senat und Bezirken im Stadtstaat Hamburg. Im Unterschied zu anderen Bundesländern haben nämlich die BürgerInnen des Bundeslandes Hamburg auf der politischen Ebene unterhalb des Landesparlaments, also der Bürgerschaft, nur eingeschränkte Möglichkeiten der politischen Mitwirkung. Gremien, die den Gemeinderäten in anderen Kommunen entsprächen, gibt es in Hamburg nicht.

Der Entwurf des Justizsenators ist weniger zentralistisch als der seines Vorgängers, schränkt aber die engen Kompetenzen der Bezirksversammlungen weiter ein. Der Trend zum Kommunalparlament wird gestoppt, der Status als Verwaltungsbeirat zementiert. Bei der Wahl der BezirksamtsleiterInnen soll das Vorschlagsrecht an ein Gremium des Senatsamts für Bezirksangelegenheiten übergehen, dem auch Vertreter der Bezirksfraktionen angehören.

Dafür soll die Arbeit der Fachausschüsse in den Bezirken transparenter werden: die Sitzungen sollen öffentlich sein. Außerdem sollen auch Menschen ohne deutschen Paß in die Ausschüsse gewählt werden dürfen. Die fachlichen Weisungen der Behörden an die Bezirke werden in dem Entwurf von Globalrichtlinien abgelöst, die den Bezirken mehr Gestaltungsspielraum böten, meint der Justizsenator.

Daneben verspricht sich der Senator von einer Budgetierung der Haushaltsmittel mehr Autonomie für die Bezirke. Sie sollen in Zukunft selbst entscheiden, wie sie die ihnen zugewiesenen Steuergelder einsetzen. Außerdem sollen die Bezirke bei Landesangelegenheiten, die sie betreffen, mehr Mitspracherechte erhalten.

Die Vorstellungen des Justizsenators wurden von den Oppositionsparteien heftig kritisiert. Der Wandsbeker CDU-Abgeordnete Michael Bruhn sagte gegenüber der taz: „Ich weiß nicht, was an diesem Entwurf die Bezeichnung 'Reform' verdient.“ Den Vorschlag der Budgetierung und Verschlankung der Verwaltung bezeichnete er als „Begriffeklopperei“, weil damit keine Erweiterung der bezirklichen Gestaltungsspielräume verbunden seien. GALier Martin Schmidt bedauerte den Senator, daß er „dem Gefängnis der Voscherau-Doktrin von der Allmacht des Senates nicht entkommen“ sei. Iris Schneider