: Hamburger Hafen im Schlußverkauf
■ Wedeler Yachthafen verscherbelt / Nächste Runde im Clinch um Hafenmieten Von Heike Haarhoff
Hamburg trennt sich von seinem Hafen. Ausgerechnet Wirtschaftssenator Erhard Rittershaus – bekannt für seine flammenden Reden zum Erhalt des maritimen Standorts – oblag es, die Privatisierung des Yachthafens in Wedel der Presse als „Vernunftlösung“ zu verkaufen. Glücklicherweise handele es sich nur um 36,7 Hektar Land- und Wasserflächen für Segelschiffe, die da für fünf Millionen Mark über den Tisch gingen. Neue Besitzerin ist die Hamburger Yachthafengemeinschaft e.V. (HYG), die die 1800 Liegeplätze seit den 60er Jahren nutzt und verwaltet.
„880.000 Mark laufende Unterhaltungskosten jährlich für Erneuerung der schwimmenden Anlagen und Ausbaggern“, bilanzierte Staatsrat Heinz Giszas das Verlustgeschäft „Klein-Monaco“. Künftig wird sich die Stadt nur noch mit 17 Prozent des Unterhalts belasten. Die HYG finanziert sämtliche Ersatzmaßnahmen und die Wasservertiefung zu 70 Prozent. Das Nachsehen haben die Segler. Die Liegeplatzgebühren – je nach Schiffsgröße um 1000 Mark jährlich – dürften empfindlich steigen.
„Das ist jetzt nicht mehr unsere Sache“, kehrte Rittershaus mit gewohntem Frohsinn zur Tagesordnung zurück. Sein Hamburger Hafen sei wettbewerbsfähiger denn je, dementierte der Senator anderslautende Presseberichte. „Leistungsfähigkeit“ und „Standortqualität“ ahoi – 1995 habe man eine „Rekordzunahme“ verzeichnet. „In der zweiten Hälfte 1997“ solle die Elbe vertieft sein; die Hafenerweiterung in Altenwerder genieße erste Priorität und das volle Vertrauen des Senats, beteuerte Rittershaus, als müsse er sich selbst überzeugen. Abwanderungen von Reedereien? Alles Gerüchte. Gestern noch habe er sich vom Vorstand der Reederei Maersk bestätigen lassen, daß diese trotz „unschöner“ Verzögerungen beim Entladen weiterhin Hamburg anlaufen wolle. Fast wortgleich pressemitteilte auch der Unternehmensverband Hafen Hamburg Entwarnung: Im Hafen sei alles im Fluß.
Schleppend dagegen kommuniziert der Senat. Die Fragen des GAL-Abgeordneten Alexander Porschke zur Rechtmäßigkeit von Mieten und Pachten im Hafennutzungsgebiet beantwortete er so vage, daß „da nur noch ein Multiple-choice-Antwort-Katalog hilft“, mutmaßt GAL-Wirtschaftsreferent Detlev Grube und reichte ihn prompt ein: Der Senat soll sich entscheiden, ob er mit den „vergleichbaren Flächen“, an denen sich unter anderem der Marktwert errechnet, a) Industrie- und/oder Gewerbeflächen auf dem Gebiet der Stadt Hamburg, b) Flächen in anderen Seehäfen, c) Flächen in anderen Seehäfen der Nordrange oder d) Industrie- und/oder Gewerbeflächen in anderen Seehäfen gemeint seien. Die EU-Kommission hatte kürzlich klargestellt, Hamburg verstoße gegen das Beihilfe-Verbot, falls Grundstücke „unter Marktwert“ gehandelt würden. Laut Senat errechnet sich dieser Mietwert nach „wertbeeinflussenden Faktoren“. Hierzu gehörten der Verkehrswert des Grundstücks, die Nutzungsmöglichkeiten, die Mietzinsbedingungen in den Wettbewerbshäfen und eben die Mieten für „vergleichbar genutzte Flächen“.
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