: Je privater, um so korrupter
■ Justizsenatorin gegen Korruption bei privaten Angestellten
Die Strafbestimmungen zur Bekämpfung der Korruption sollen nach dem Willen des Landes Berlin in den nächsten Jahren erweitert werden. Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD) sagte gestern in einem dpa- Gespräch, daß ferner Bestechungsgelder nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können. Nach Angaben der Senatorin tritt die Regierungskoalition für eine Verschärfung der bestehenden Strafbestimmungen ein. „Künftig sollen auch Beschäftigte in der privatisierten Staatsverwaltung wegen Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit bestraft werden können.“
Dies habe der Bundesrat bisher abgelehnt. Berlin will nach der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD nun dafür eintreten, daß die Verschärfung über den Bundestag doch noch in das Strafgesetzbuch aufgenommen wird. Peschel-Gutzeit erinnerte daran, daß immer mehr Betriebe, die früher direkt zur öffentlichen Verwaltung gehörten, privatisiert würden. Beispiel: ein Bäderbetrieb, der nach seiner Privatisierung als GmbH weitergeführt würde, wobei alle Anteile in der öffentlichen Hand liegen würden.
Ferner will die Koalition erreichen, daß Schmier- und Bestechungsgelder nicht mehr nach dem Einkommensteuerrecht abgesetzt werden können. Bislang sei eine solche Regelung nur für Bestechungsgelder erlassen worden, die im Inland gezahlt worden seien. Bestechungsgelder, die im Ausland gezahlt würden, könnten dagegen nach wie vor steuerlich geltend gemacht werden.
Ferner soll in der jetzt begonnenen Legislaturperiode auch die in Berlin eingerichtete Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe gesetzlich abgesichert werden. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, Korruption in den Behörden schon frühzeitig zu erkennen.
Auf Initiative Berlins und Bayerns hat der Bundesrat bereits im November vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Anti-Korruptions-Regelungen im Strafgesetzbuch beschlossen. Danach soll die bloße Annahme von Vorteilen – etwa Geldzahlungen – durch Amtsträger unter Strafe gestellt werden. dpa
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