Von Polizisten mißhandelter Kurde soll abgeschoben werden

■ Mehmet Baynal wäre der Hauptbelastungszeuge im Verfahren gegen zwei hannoversche Polizeibeamte

„Über die Abschiebung des Herrn Baynal haben wir nicht zu entscheiden“, gibt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Angelika Gresel, Auskunft: „Das ist Sache der zuständigen Ausländerbehörde.“ Mit der Abschiebung des 27jährigen Kurden Mehmet Nezir Baynal würde die hannoversche Staatsanwaltschaft ihren Hauptbelastungszeugen in einem Ermittlungsverfahren gegen zwei hannoversche Polizeibeamte verlieren. In dem Verfahren geht es um schwere Körperverletzung. Eine Gesichtsfraktur und ein eingeschlagenes Jochbein wurden bei dem jungen Mann diagnostiziert, nachdem er einen Nachmittag im hannoverschen Polizeipräsidium in „Gewahrsam“ verbrachte.

Erst durch eine Anfrage des türkischen Generalkonsulats bei der hannoverschen Polizeidirektion sei es zu dem Ermittlungverfahren gekommen, so Staatsanwältin Gresel. Allerdings sieht auch sie bei einem späteren Prozeß ohne den Hauptzeugen und Geschädigten möglicherweise Beweisprobleme. Gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde bei der Bezirksregierung hat sich die hannoversche Staatsanwaltschaft allerdings ganz anders geäußert. Dort wird jetzt die Abschiebung von Mehmet Baynal gerade deswegen in die Wege geleitet, weil die Staatsanwaltschaft ihren Hauptbelastungszeugen nicht mehr haben will. „Der Asylantrag des Kurden ist abgelehnt. Die bisherige Duldung im Hinblick auf das Strafverfahren wird nicht verlängert, weil die Staatsanwaltschaft uns erklärt hat, daß Herr Baynal für ein eventuelles Strafverfahren nicht erforderlich ist“, sagt die Sprecherin der Bezirksregierung Hannover. Jetzt werde ein Termin für eine Abschiebung festgelegt.

Der 27jährige Kurde hielt sich legal in der Bundesrepublik auf, als er am 8. November vergangenen Jahres in einem türkischen Supermarkt in Hannover von der Polizei festgenommen wurde, weil er dort ohne die notwendige Arbeitserlaubnis ausgeholfen haben soll. Auf dem hannoverschen Polizeipräsidium, in das der Kurde gebracht wurde, hat sich nach Angaben seines Anwalts Rudolf Breske Folgendes abgespielt: „Auf dem Weg in die Zelle hat mein Mandant immer wieder nach einem Dolmetscher und einen Rechtsbeistand verlangt“. Dabei seien seine Hände mit Handschellen auf dem Rücken gefesselt gewesen. Auf der zur Haftzelle führenden Treppe sei er von den beiden ihn begleitenden Beamten geschubst worden. Als er sich vor der Haftzelle einmal umgedreht habe, habe ihm einer der Beamten mit der Faust auf das linke Auge geschlagen. Nach weiteren Schlägen habe der 27jährige das Bewußtsein verloren. Es war die Polizei selbst, die den Verletzten vor seiner Entlassung noch zur Untersuchung in die Klinik „Clementinenhaus“, brachte. Dort soll der Kurde, der sich auf deutsch nicht verständigen kann, eine nähere Untersuchung verweigert haben. Der Verletzte wurde allerdings bereits eine Viertelstunde nach seiner Freilassung in einem anderen Krankenhaus stationär aufgenommen, in das er sich begeben hatte. Dort im Krankenhaus Siloh wurden schwere Prellungen des linken Auges und jener Jochbeinbruch diagnostiziert, der nur mit einer Operation zu heilen war. Schlagzeilen machte die Mißhandlung zunächst nur in der türkischen Presse, die auch Fotos des Verletzten veröffentlichte.

Die beiden beschuldigten Polizeibeamten haben einen Vermerk gefertigt, nachdem der 27jährige einen der Beamten angefallen und gewürgt habe. Die Staatsanwaltschaft hat für die Abschiebung grünes Licht gegeben, obwohl die beiden Beamten bis heute nicht vernommen worden sind. Es sei gar nicht sicher, ob es überhaupt zu einem Prozeß käme, erklärte die Staatsanwaltschaft gegenüber der Bezirksregierung. Das niedersächsische Innenministerium dagegen erklärt inzwischen klipp und klar: „Wenn Herr Baynal als Zeuge benötigt wird, kann er bis zum Abschluß des Prozesses in der Bundesrepublik bleiben.“ Jürgen Voges