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Erfolg für kurdische Familie Simsek

■ Bundestag gibt Petition statt. Der Asylantrag von Fariz Simsek sei zu pauschal und leichtfertig abgelehnt worden

Augsburg/Bonn (taz) – Der Deutsche Bundestag hat für eine Überraschung im Fall der kurdischen Familie Simsek gesorgt. Wie erst gestern bekannt wurde, beschloß der Bundestag am 1. Februar, die Petition zugunsten der Familie Simsek an das Bundesinnenministerium sowie das Bundesamt für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu überweisen. „Die Petition ist positiv abgeschlossen worden. Wir erwarten jetzt, daß der Bundesinnenminister der Familie Simsek die Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland ermöglicht“, erklärte der Steppacher Pfarrer Peter Brummer nach Bekanntwerden der Bundestagsentscheidung. Schließlich sei eindeutig bestätigt worden, daß das Verfahren Simsek nicht korrekt und zu oberflächlich gelaufen sei.

Ende vergangenen Jahres hatte die Frau des Kurden Fariz Simsek mit ihren beiden Kindern aus freien Stücken ihr Kirchenasyl in der Steppacher Pfarrei St. Raphael verlassen und war nach Holland gegangen, wo sie nach monatelanger Trennung mit ihrem Mann zusammentraf. Die unerträgliche familiäre Situation sollte damit beendet werden.

Daß der Familie Unrecht geschehen ist, sieht Pfarrer Brummer durch die Bundestagsentscheidung bestätigt. „In der Begründung seiner Entscheidung führt der Petitionsausschuß aus, der ablehnende Bescheid des Bundesamtes sei zu pauschal und er teilt die Auffassung des Flüchtlingshochkommissars der Vereinten Nationen, daß die Entscheidung des Bundesamtes im Widerspruch zur Genfer Flüchtlingskonvention steht.

Um dem Leid der kurdischen Familie endlich ein Ende zu bereiten, müsse „Innenminister Kanther nun unverzüglich den rechtswidrigen Bescheid zurücknehmen, denn diese Familie wurde unmenschlich belastet, jegliches Familienleben wurde verhindert.“ Aufgrund der Folter, der er in der Türkei ausgesetzt war, geht es Fariz Simsek gesundheitlich sehr schlecht. Klaus Wittmann

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