: Lübecker Brand: Abschiebung und Demo-Behinderung
Der 35jährige Nigerianer Victor A., der die Mordbrennerei in einer Lübecker Flüchtlingsunterkunft nur knapp überlebte, wartet in Abschiebehaft auf seine Ausweisung. Der Mann soll ausgeflogen werden, sobald ein komplizierter Beinbruch, den er sich bei seinem Sprung aus dem Fenster zugezogen hatte, ausgeheilt ist. Sein Asylbegehren war im Dezember 1995 abgelehnt worden. Daraufhin war er im Flüchtlingsheim an der Hafenstraße untergetaucht. Nach dem Brand floh der Afrikaner erneut, beging dann aber den Fehler, sich im Vertrauen auf die Aussagen des Lübecker Bürgermeisters Michael Bouteiller (SPD) der Eutiner Ausländerbehörde zu stellen. Bouteillier, der gesagt hatte, daß kein Betroffener der Brandkatastrophe abgeschoben werden dürfe, intervenierte nach Bekanntwerden des Falles beim Innenministerium. Erfolglos: Mit der Begründung, der Fall sei „ausländerrechtlich ausgereizt“, wies das Ministerium die Bürgermeister-Beschwerde zurück.
Stark eingeschränkt wurde unterdessen eine Erlaubnis für die heutige Knast-Kundgebung für den Libanesen Safwan Eid, der von der Staatsanwaltschaft beschuldigt wird, den Brand gelegt zu haben. Das Lübecker Ordnungsamt untersagte den VeranstalterInnen die Verwendung von Lautsprechern und Megaphonen. Begründet wird das Verbot mit einer „Gefahrenprognose“ von JVA-Chef Dieter Schmelzer, der „eine Gefährdung der Anstaltssicherheit“ befürchtet. Schmelzers Begründung: Die in Lübeck untergebrachten Abschiebehäftlinge seien allesamt „gewaltbereit“. Für das Antirassistische Telefon – Mitveranstalter der heute um 14 Uhr vor der JVA am Marliring beginnenden Demo – ist diese Äußerung ein Zeichen des „offenen Rassismus'“ der Anstaltsleitung. mac
Siehe auch Bericht S.4.
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