Zeugenschutz für Kinder

■ Justizsenator will minderjährigen Opfer erneutes Durchleben der Tat ersparen

Um mißhandelte Kinder und Jugendliche in Strafverfahren zu schützen, hat der Hamburger Senat gestern beschlossen, eine Bundesratsinitiative zum Schutz minderjähriger Opfer zu unterstützen. Für Minderjährige, die Opfer einer Straftat wurden, kann die gerichtliche Zeugenvernehmung in Anwesenheit der Angeklagten eine starke „emotionale Erschütterung“ sein, so Justizsenator Wolfgang Hoffmann-Riem (parteilos). In der Erinnerung müsse die Straftat noch einmal durchlebt werden. Deshalb wolle man die Opfer „nicht durch die Konfrontation mit den Tätern“ belasten.

Nach der Gesetzesinitiative der Länder, an der sich bis jetzt alle Länder außer Bremen, Brandenburg und das Saarland beteiligten, soll es künftig möglich sein, in Anwesenheit eines vorsitzenden Richters Aussagen minderjähriger Opfer außerhalb des Gerichtssaals, aufzuzeichnen und während der Hauptverhandlung im Verhandlungssaal auszustrahlen. Das solle aber keine „Telekonferenz“ werden, so Hoffmann-Riem. Die notwendige Unmittelbarkeit von Zeugenbefragungen durch Beschuldigte und deren Verteidiger soll mit dieser Gesetzesänderung nicht grundsätzlich aufgegeben werden.

Durch diese Initiative sollen mehrfache Anhörungen bei psychisch besonders belastenden Verfahren – etwa Mißbrauchsverfahren oder Tötungsdelikten – so weit wie möglich vermieden werden können. Die Vernehmungen im Ermittlungsverfahren sollen auf Video aufgezeichnet werden und später eine erneute Befragung im Hauptverfahren weitestgehend ersetzen.

Bereits im vergangenen Jahr war die Videovernehmung ohne die notwendige Rechtsgrundlage in einem Verfahren vor dem Mainzer Landgericht angewendet worden. Den sexuell mißbrauchten Kindern, die als Zeugen befragt wurden, blieb der Auftritt vor den mehr als zwanzig Beteiligten des Strafprozesses erspart. Der Bundesrat befaßt sich am Freitag mit dem Gesetzentwurf. Maja Schuster