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Frauenförderung über das Beschaffungswesen

■ Brandenburg will Betriebe mit hohem Frauenanteil bei Aufträgen bevorzugen

Frauenfreundliche Unternehmen sollen in Zukunft bei der Auftragsvergabe öffentlicher Stellen in Brandenburg bevorzugt werden. Hierzu verpflichtet eine vom Kabinett beschlossene Frauenförderverordnung Landesbehörden, Gemeinden sowie weitere der Landesaufsicht unterstehende Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Mit der bundesweit einmaligen Verordnung werde eine Bestimmung des Landesgleichstellungsgesetzes umgesetzt, sagte Frauenministerin Regine Hildebrandt (SPD). Künftig sollen Betriebe zum Zuge kommen, die sich der Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben angenommen haben und einen höheren Frauenanteil unter den Mitarbeitern als die Konkurrenz vorweisen können. Ferner ist ausschlaggebend, ob Firmen Frauen in qualifizierten Positionen beschäftigen, was anhand von deren Bruttolohn beziehungsweise -gehalt nachzuweisen ist. Von den zwischen 1992 und 1994 in den neuen Ländern entstandenen 260.000 Arbeitsplätzen entfallen nach Angaben der Gleichstellungsbeauftragten Elfi Wiedemann zehn Prozent auf Frauen.

Unterbreitet ein Betrieb mit günstigem Frauenanteil ein teureres Angebot als Konkurrenten, erhält er eine zweite Chance: Er darf, wenn er nicht mehr als 20 Prozent über dem günstigsten Preis liegt, seine Kalkulation überprüfen. Bietet er hernach den gleichen Preis wie die Konkurrenz, soll er den Zuschlag bekommen.

Im wesentlichen handele es sich um Anbieter von Büromöbeln und -bedarf, Nahrungs- und Genußmitteln, Büromaschinen oder auch Druckereien, hieß es. Das Bauhauptgewerbe sei vorerst noch ausgenommen. Von den Wirtschaftsverbänden habe es viel Ablehnung gegeben. Die Betriebe befürchteten eine Einmischung in ihre Angelegenheiten, sagte Hildebrandt.

Die Ministerin räumte ein, daß die meisten Aufträge nicht die Grenze von 100.000 Mark überschritten und somit die Wirkung der Frauenförderverordnung von vornherein begrenzt sei. Eine Summe darunter hätte die Wirtschaft nicht akzeptiert. Durch die EU-Richtlinien wiederum seien Aufträge im Volumen ab etwa 380.000 bis 9 Millionen Mark ausgenommen. dpa

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