: Stehsatz-Urteil -betr.: Lokalkoloratur, taz vom 10.1.1995
Betr.: Lokalkoloratur, 10.1.1995
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf die gute alte taz ist halt Verlaß! Hört das Programm (inklusive Slogan) nicht mehr, kennt die Kampagne noch nicht, aber das Stehsatz-Urteil bleibt, ein für allemal. Mein Gott, was seid Ihr kritisch! Nicht auszudenken, wenn die taz auch noch Erfolg hätte – sagen wir fünf Prozent der NDR 2-Hörerschaft – und ihre spärliche Kundschaft nicht von Zeit zu Zeit mit Bitte-Lest-Uns-Kampagnen überziehen müßte. Der berufs- und gebührenbedingt zum Erfolg entschlossene Programmdirektor vermag bei der Lektüre keinen Makel zu entdecken: Das Blatt ist durch und durch verläßlich, richtig durchlesbar, keine Wörter, die der kleinen treuen Leserschar unangenehm aufstoßen könnten. Gut gemeinter Rat vom Ex-Lieblings-Radiosender am Rothenbaum: Bitte keine Kampagne! Bleibt Eurem Image treu! Wir lesen Euch trotzdem.
Gernot Romann,
NDR-Programmdirektor
Höfunk“
Anm. d. Red .: Nicht auszudenken, der NDR überließe uns – sagen wir fünf Prozent seiner (Zwangs-) Gebühren-Einnahmen samt Umsatzsteuerbefreiung. – Versprochen: Wir hörten täglich NDR 2.
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