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Dritter Haftbefehl gegen einen Hautarzt

■ Der Mediziner wird jetzt auch des versuchten Mordes an einer Frau verdächtigt

Die Beweislage gegen den 36jährigen Hautarzt Stefan S. ist so erdrückend, daß das Amtsgericht Tiergarten jetzt einen dritten Haftbefehl gegen den Mann erlassen hat. Der Arzt wird des versuchten Totschlags, Mordes und versuchten Mordes an Prostituierten verdächtigt.

Ungeklärt ist, ob es sich bei dem Beschuldigten auch um den „Havel-Ripper“ handelt, der 1994 zwei Prostituierte ermordet hatte. Der „Havel-Ripper“ hatte den Leichen Arme und Beine abgetrennt und diese in Mülltonnen entlang der Autobahn Hamburg–Lübeck versteckt und im Oder-Havel-Kanal versenkt. In diesen Fällen ermittelt die Polizei noch. Aufschluß geben soll ein an den Leichenteilen gefundenes Haar, das derzeit genetisch untersucht wird. Anschließend soll überprüft werden, ob das Genmaterial mit dem des Arztes identisch ist.

Der gebürtige Bonner Stefan S. kam vor drei Jahren nach Berlin und war bis zu seiner Verhaftung Anfang April am Universitätsklinikum Benjamin Franklin tätig. Die Polizei war ihm Ende März auf die Spur gekommen. Der Freier hatte eine an der Kurfürstenstraße stehende 29jährige Prostituierte in seinem Auto mitgenommen. Als es auf einem Parkplatz zu sexuellen Handlungen kam, soll er der Frau mehrmals mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen und mit einem Messer in den Hals gestochen haben. Mit der Schwerverletzten fuhr er in seine Wohnung in Schmargendorf und strangulierte und würgte sein Opfer dort, hieß es. Daß die schwerverletzte Prostituierte überlebte, wird von der Staatsanwaltschaft auf die Wehleidigkeit des Mannes zurückgeführt, der sich bei den Taten selbst verletzte. Er fuhr die Frau zu einem Krankenhaus. Die Aussage der lebensgefährlich Verletzten führte zu dem Hautarzt. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung wurde laut Reiff ein Foto gefunden worden, auf das sich der zweite Haftbefehl stützt. Es ist das Bild einer Leiche, die bislang nicht gefunden worden ist. Die Frau, die zu Lebzeiten gleichfalls auf den Strich gegangen war, wird seit Anfang März vermißt. Der Arzt hat bei einer Vernehmung bestätigt, das Foto aufgenommen zu haben, aber behauptet, die Frau sei nicht tot.

Der neue, dritte Haftbefehl fußt auf der Aussage einer 16jährigen, die sich an die Polizei gewandt hat. Sie soll keine Prostituierte sein, aber im Bereich des Straßenstrichs Kurfürstenstraße zu dem Arzt ins Auto gestiegen sein. Bei sexuellen Handlungen in seiner Wohnung habe sie der Mann mit einem Gürtel stranguliert und gewürgt. Der Beschuldigte streitet bislang alle Vorwürfe ab. Plutonia Plarre

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