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Sparpaket fertig

■ Koalition einig: Kündigungsschutz wird erst in drei Jahren gelockert

Bonn (AP) – Die geplante Lockerung des Kündigungsschutzes in kleinen Betrieben soll erst mit dreijähriger Übergangsfrist wirksam werden. Das verlautete am Dienstag nach einem Koalitionsgespräch bei Bundeskanzler Helmut Kohl aus Parteikreisen in Bonn. Das Sparpaket, das am Freitag vom Bundestag abschließend beraten werden soll, solle bis auf wenige „Feinkorrekturen“ nicht mehr geändert werden. Die Koalition sei über die endgültige Fassung einig.

Änderungen gegenüber dem Koalitionsentwurf soll es im wesentlichen in drei Punkten geben:

– Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall soll lediglich bei Arbeitsunfällen ungekürzt bleiben, sonst aber, auch bei Berufskrankheiten und Schwangeren, wie vorgesehen, um 20 Prozent sinken.

– Die Anhebung des Renteneintrittsalters für Frauen wird, wie schon bekannt, von 1997 auf das Jahr 2000 verschoben.

– Der Kündigungsschutz wird zwar, wie vorgesehen, aufgehoben für Betriebe mit höchstens zehn MitarbeiterInnen (bisher fünf MitarbeiterInnen). Es wird aber eine Übergangsfrist von drei Jahren geben, in der für jetzt Beschäftigte in einem Kleinbetrieb mit mehr als fünf MitarbeiterInnen noch der alte Kündigungsschutz gilt.

Der Vorsitzende der Christlich- Demokratischen Arbeitgeberschaft (CDA), Rainer Eppelmann, sagte im ARD-Morgenmagazin, ihm gefielen die Kürzungen bei der Lohnfortzahlung zwar gar nicht, „weil ich sie für politisch nicht besonders weise halte“. Allerdings müsse man den gestiegenen Kostendruck des Staates durch vier Millionen Arbeitslose berücksichtigen. Für Freitag ist die Verabschiedung des Sparpakets im Bundestag vorgesehen. Die SPD hat angekündigt, sie werde sämtliche Gesetze ablehnen.

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