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Atempause für Kieler FDP-Chef

■ Prozeß gegen Kubicki unterbrochen

Kiel (dpa/taz) – Die Schadenersatzklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern gegen den Kieler Anwalt und schleswig-holsteinischen FDP-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki ist nach vorläufiger Einschätzung des Kieler Landgerichts „nicht gerechtfertigt“. Zum gestrigen Prozeßauftakt erklärte das Gericht, es könne „keine Interessenkollision“ zwischen einer Beratertätigkeit Kubickis für die Schweriner Landesregierung bei den Privatisierungs- Verhandlungen um die Mülldeponie Schönberg und dessen engen Geschäftbeziehungen zur Verhandlungsgegenseite erkennen.

Kubickis Kanzlei war zum Zeitpunkt der Schönberg-Verhandlungen an einem Subunternehmen des Lübecker Müllhändlers und Schönberg-Lieferanten Adolf Hilmer als stiller Gesellschafter beteiligt. Das Verfahren wurde am Montag unterbrochen, nachdem die Kläger-Anwälte eine Fristverlängerung beantragten, um zu der vorläufigen Einschätzung der Kammer Stellung zu beziehen.

Schwerin verlangt von Kubicki insgesamt 1,4 Millionen Mark Schadenersatz. Nach Darstellung des Kläger-Anwalts Jürgen Steinbrink hätte das Land den FDP-Politiker nie als juristischen Berater engagiert, wenn die „Verquickung“ zu Hilmer bekannt gewesen wäre. Diese aber habe Kubicki – der 860.000 Mark für seine Tätigkeit kassierte – „hinterlistig“ verschwiegen. Zudem seien die von Kubicki ausgehandelten Verträge „mangelhaft“ gewesen. Die Kieler Fraktion forderte Kubicki – gegen den in Schwerin auch wegen Betrugs ermittelt wird – unterdessen auf, „alle seine politischen Ämter bis zum Beweis seiner Unschuld niederzulegen. Marco Carini

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