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Unterm Strich

Dem Hamburger Rotbuch Verlag ist es nach dem Urteil des Berliner Landgerichts vom Donnerstag künftig untersagt, wesentliche Teile der von ihm verlegten Heiner-Müller-Werkausgabe in neuen Auflagen zu drucken und zu verbreiten. Damit setzte sich die Witwe Müllers, Brigitte Mayer, im Rechtsstreit durch. Rotbuch will in die Berufung gehen. Mayer hatte in ihrer Klage vor allem auf der Rückgabe der zu DDR-Zeiten durch Lizenzen von Rotbuch übernommenen Werke bestanden. Müller hatte den Vertrag mit Rotbuch seit 1993 mehrfach aufgekündigt, ohne den Schritt aber wegen seiner schweren Krankheit noch zu vollziehen. Rotbuch berief sich vor Gericht auf den „eigenen künstlerischen Wert“ der Werkausgabe. Das „Kompositionsprinzip“, das der Autor selbst bestimmt habe, müsse geschützt werden, forderte der Hamburger Anwalt Kurt Groenewold, seit 1993 Rotbuch-Eigentümer. Brigitte Mayer verhandelt mit Suhrkamp wegen einer neuen Gesamtausgabe.

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