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■ KommentarSchluß damit

Schwerer Rüffel für die Betonfraktion im Hamburger Strafvollzug. Körperkontrollen von BesucherInnen bei einem Knastbesuch sind verfassungswidrig. Sagt Prof. Müller-Dietz. Eine Aussage, die kaum zu überraschen vermag.

Niemand bestreitet, daß es in Hamburgs Gefängnissen Drogenprobleme gibt. Gefangene berichten, daß man jegliche Art von Rauschgift auch im Knast erwerben kann. Die illegalen Wege, auf denen die Drogen in den Knast kommen, sind vielfältig. Sie werden über die Mauer geworfen, bei Ausgängen hereingeschmuggelt, von Lieferanten unter den Brötchen oder in der Wäsche eingeschleust oder sogar direkt von Justizbediensteten zur Aufbesserung ihrer Budgets hereingebracht.

Doch die geballte Macht der Repressalien richtet sich vornehmlich gegen BesucherInnen. Ohne konkrete Hinweise werden Frauen von Gefangenen genötigt, sich zu entkleiden; der Verdacht eines Verdachts reicht aus, um Willkür Tür und Tor zu öffnen. Wollte man einem Häftling eins auswischen, konnte kurzerhand der Entkleidungszwang angeordnet – wie zum Beispiel im November bei der Freundin des Santa-Fu-Insassenvertreters Armin Hockauf.

Das Gutachten ist noch nicht einmal in der Justizbehörde beraten worden, da wird bereits aus dem Strafvollzugsamt hinter den Kulissen abgewiegelt. Man habe halt eine andere Rechtsauslegung, ist zu hören. Daher ist es jetzt die Aufgabe von Justizsenator Klaus Hardrath, gegen den Widerstand des Strafvollzugsapparats durchzugreifen. Mit dem Rechtsbruch muß Schluß gemacht werden.

Kai von Appen

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