■ Amtsgericht
: Tod in der Tupperware

Tupperschüsseln gibt es in jeder Form, Farbe und Größe. Ihrer Funktionalität sind kaum Grenzen gesetzt. Bewahrt man darin allerdings über längere Zeit Schlangen in der Tiefkühltruhe auf, findet man sich möglicherweise vor Gericht wieder. So wie das Ehepaar Angelika und Michael R. Ihnen wird vorgeworfen, eine Natter in einer solchen Schüssel 30 Stunden lang in Tötungsabsicht tiefgefroren und dann in den Müll geworfen zu haben.

Angelika R., 28jährige Hausfrau und Mutter, will mit dem Ganzen „nüscht“ zu tun haben. Die Schlange, erklärt sie, gehöre ihrem Mann und war krank. Das konnte man daran erkennen, daß die „vorne normal und hinten ganz hart und platt war; der Muskel war wohl eingefallen“. Ihr Gatte habe es nach erfolgloser Tierarztsuche und der Beratung mit Freunden für das Beste gehalten, daß das Reptil auf diese weise „sein Leben niederlegt“. An der Suche nach einem Arzt habe sie sich nicht beteiligt. Es sei schließlich sein Hobby, und außerdem habe sie drei Kinder, „da hat man ein bißchen was zu tun“. Und überhaupt sei ihr Name nur in die Akten geraten, weil ihr Mann gerade keinen Ausweis hatte, als die von Nachbarn alarmierte Polizei kam. Deshalb habe sie ihren abgegeben.

Michael R. streitet gar nicht ab, den Tupper-Natternbehälter ins Eis gelegt zu haben, weist aber den Vorwurf der Tierquälerei von sich. Er habe Bücher gelesen und von Freunden gehört, daß es in einem solchen Fall „det Normalste“ ist, die Körpertemperatur des Tieres abzusenken. Dann falle es in den Winterschlaf und dämmere schließlich in die ewigen Jagdgründe hinüber.

Die resolute Richterin, eine blonde Ausgabe von Maggie Thatcher, scheint vom Segen der Gefriermethode überhaupt nicht überzeugt und will wissen, warum R. ausgerechnet darauf verfallen sei. „Öh“, sagt der, „ich konnte der Schlange nicht den Kopf abhacken, das kann ich nicht.“ „Was ist mit einem Tierarzt?“ insistiert die Richterin gereizt. „Oder einem Anruf im Zoologischen Garten?“ Dafür hatte Michael R. keine Zeit. Neben seiner Arbeit als Post- und Transportarbeiter hilft er „ordentlich“ im Haushalt mit, zu dem neben drei Kindern noch zwei weitere – lebende – Schlangen gehören.

Nachdem sich die einzige Zeugin, eine Nachbarin, die allem Anschein nach nicht mehr zu den Vertrauenspersonen des Ehepaares zählt, nun nicht mehr so genau erinnern kann, ob Angelika R. im Gespräch mit ihr sich selbst oder ihren Mann des Natternmordes bezichtigt hatte, wird Frau R. freigesprochen. Ihre Beteiligung an der Tat konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ihr Mann wird sich in einem abgetrennten Verfahren nochmals vor Gericht verantworten müssen. Annette Fink

Wird fortgesetzt