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Gegen Ausweitung von Polizeirechten

Als „unbegründet“ hat Justizsenatorin Peschel-Gutzeit (SPD) teilweise erhobene Forderungen nach mehr Rechten für die Polizei in Ermittlungsverfahren zurückgewiesen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen habe allein die Staatsanwaltschaft die „Sachleitungsbefugnis“, sagte Justizsprecherin Bischoff gestern. Allerdings sei es dringend erforderlich, daß die Polizei die von ihr erstellten personenbezogenen Dateien (Inpol) auch der Staatsanwaltschaft zugänglich mache, um auch dieser genügend Handlungskompetenz und Kenntnisse zu verschaffen. Nicht die immer weiter ausgedehnte Kompetenz der Polizei, sondern die Akzeptanz der vom Gesetz vorgenommenen Rollenverteilung sichere ein effektives Ermittlungsverfahren. ADN

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