■ Am Rande: Dienstwagensteuer bleibt erhalten
Bonn (dpa) – Die sogenannte Dienstwagensteuer, die vor allem teure Autos trifft, bleibt bestehen. Ein neuer Vorstoß von Bayern und Baden-Württemberg, die umstrittene Steuer rückgängig zu machen, wurde gestern im Bundesrat abgelehnt. Arbeitnehmer müssen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mit dem Dienstwagen 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer „als geldwerten Vorteil“ versteuern. Bei der Privatnutzung von Firmenwagen durch einen Unternehmer wird aber ein Prozent des Listenpreises angesetzt. Durch die Abhängigkeit von Listenneupreisen würden teurere Firmenwagen benachteiligt, so die Antragsteller.
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