: Stichtag ist der 14. Februar
Jeder, der ein Silikonimplantat im Körper trägt oder trug, das von DCC oder deren Tochter DCWC hergestellt wurde, sollte Ansprüche geltend machen. Das gilt nicht nur für Brustimplantate, sondern für alle silikonhaltigen Produkte, in denen Rohmaterialien von DCC verarbeitet wurden. Wer keine gesundheitlichen Beschwerden hat, sollte eventuelle Ansprüche vorsorglich stellen. Nach dem 14. Februar 1997 eingehende Schadenersatzansprüche werden nicht mehr berücksichtigt. Die Forderungen müssen mit einem speziellen Formular eingereicht werden. Die Unterlagen können telefonisch oder schriftlich bestellt werden bei: Foreign Claims Information Center, P.O.Box 7500, Midland, MI, 48641-7500, USA, Tel.: 001-402-4459273kab
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