: Mond bleibt Allgemeingut
Köln (dpa) – Der Mond gehört niemandem und darf folglich auch nicht verkauft werden. Das hat das Institut für Luft- und Weltraumrecht der Universität Köln festgestellt und damit dem erbitterten Streit zwischen dem westfälischen Rentner Jürgens, der den Mond von seinen Vorfahren geerbt haben will, und dem Mondverkäufer Dennis Hope in Kalifornien die Grundlage entzogen. Nach dem Weltraumvertrag aus dem Jahre 1967 hätten weder Staaten noch Einzelpersonen das Recht, sich den Mond oder andere Himmelskörper anzueignen, teilte das Institut mit. Zudem erkläre der 1979 von 13 Staaten unterzeichnete Mondvertrag den Erdtrabanten zum „gemeinsamen Erbe der Menschheit“. Hope verkauft seit 16 Jahren für rund 16 Dollar pro Grundstück kleine Parzellen auf der Sonnenseite des Himmelskörpers. Der 59jährige Rentner Jürgens aus Westerkappeln behauptet, der Mond befinde sich seit 1756 im Besitz seiner Familie. Damals habe Friedrich der Große den Mond an einen seiner Vorfahren verschenkt. Rechtlich noch ungeklärt ist die Frage nach möglichen Schadensersatzansprüchen derjenigen, die Mondparzellen von Hope gekauft haben. So soll der Filmschauspieler Burt Reynolds angeblich mehrere tausend Dollar auf dem Mond angelegt haben.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen