Bewährungsstrafen

Zu jeweils zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung hat ein Lübecker Jugendschöffengericht zwei 17 und 18 Jahre alte Jugendliche verurteilt. Die beiden Lübecker hatten im Sommer 1996 Anschläge auf drei Linienbusse verübt. Der Fall wurde unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelt.