piwik no script img

EU-Wahlrecht

Die Hamburger SPD-Fraktion hat ein unbürokratisches Verfahren zur Umsetzung des kommunalen Wahlrechts für EU-Bürger gefordert. Diese sollten von Amts wegen in die Wählerverzeichnisse aufgenommen werden und dies nicht länger individuell beantragen müssen. Nach der vom Rat der Europäischen Union beschlossenen Richtlinie müssen die einzelnen Mitgliedsstaaten vor Januar 1996 die Rechtsgrundlagen für das passive und aktive Wahlrecht geschaffen haben.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen