: EU-Wahlrecht
Die Hamburger SPD-Fraktion hat ein unbürokratisches Verfahren zur Umsetzung des kommunalen Wahlrechts für EU-Bürger gefordert. Diese sollten von Amts wegen in die Wählerverzeichnisse aufgenommen werden und dies nicht länger individuell beantragen müssen. Nach der vom Rat der Europäischen Union beschlossenen Richtlinie müssen die einzelnen Mitgliedsstaaten vor Januar 1996 die Rechtsgrundlagen für das passive und aktive Wahlrecht geschaffen haben.
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