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Castor-Kampf in Runde eins

■ Die sechs Behälter warten am Neckar bis Montag. Gerichte lehnen zwei Klagen gegen Transporte ab

Walheim/New York (dpa/AFP) – „Alle Vögel sind im Nest“, meldete die Polizei gestern nachmittag. Mit diesem lockeren Sprüchlein meinte der Sprecher die Ankunft der sechs Castor-Behälter im Kraftwerk Walheim am Neckar bei Heilbronn. Begleitet von weitgehend friedlichen Protesten von Atomkraftgegnern und einem Großaufgebot der Polizei – es war von 2.000 bis 5.000 BeamtInnen die Rede – trafen nacheinander drei Transporte ein. Allein um Walheim herum demonstrierten 1.500 Menschen gegen den Transport der hochstrahlenden Fracht.

Der Strahlenkonvoi soll am Montag nach Dannenberg fahren. Dort füllten sich gestern die Camps mit Anti-Atom- Leuten. Mittwoch sollen die Castor-Behälter die restlichen knapp 20 Kilometer auf der Straße in das Zwischenlager bei Gorleben zurücklegen.

Der Atommülltransport aus La Hague traf am frühen Nachmittag ohne Zwischenfälle in Walheim ein. Der Zug hatte am Morgen bei Lauterbourg die französisch-deutsche Grenze passiert und war dann über Wörth (Rheinland- Pfalz) nach Walheim gefahren. Am Mittag war bereits ein weiterer Castor- Behälter aus dem bayerischen AKW Gundremmingen auf dem Gelände des Dampfkraft-Heizwerkes bei Walheim eingetroffen. Ein Sattelschlepperkonvoi mit drei Castor-Behältern hatte sich kurz vor acht Uhr in Neckarwestheim auf den Weg gemacht. Bereits eine halbe Stunde später jedoch wurde er bei Kirchheim von Demonstranten aufgehalten. Am frühen Morgen hatte die Polizei ein Camp von Atomkraftgegnern vor dem AKW Neckarwestheim geräumt und etwa 150 Menschen vorübergehend festgesetzt.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig lehnte unterdessen im Eilverfahren zwei Klagen gegen die Transportgenehmigung für die Castor-Behälter ab. Die Gemeinde Dannenberg und die Eltern eines sechsjährigen Mädchens hatten argumentiert, von den Behältern mit dem hochradioaktiven Atommüll gehe nach einer bestimmten Standzeit eine zu große Strahlenbelastung aus. Das Gericht war aber der Ansicht, daß die Grenzwerte für den Transport gefährlicher Güter „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ nicht erreicht würden.

Das Verwaltungsgericht Lüneburg entschied, das Demonstrationsverbot entlang der Castor-Transportwege 50 Meter rechts und links der Bahngleise aufrechtzuerhalten. Tagesthema Seite 3, Bericht Seite 6

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