BEB: Eigene Ideen gegen Privatisierung

■ Als Anstalt öffentlichen Rechts könnten die BEB sofort 500 Millionen Mark an Stadt zahlen

Keine höheren Gebühren für Müll und Abwasser, 500 Millionen Mark für den Stadtreparaturfonds und obendrein Erhalt der kommunalen Kontrolle über die Entsorgungswirtschaft: Die Belegschaft der Bremer Entsorgungsbetriebe (BEB) wendet sich mit einem eigenen Modell gegen die vom Senat betriebene Zerlegung und Privatisierung. Personalräte und die zweite Managementebene schlagen vor, die BEB nach Hamburger Vorbild in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AÖR) umzuwandeln.

Als AÖR blieben die BEB im Besitz der Stadt, wären aber eine eigene Rechtspersönlichkeit. Als solche könnte sie sofort von einer Bank 500 Millionen Mark leihen und diese dem Finanzsenator geben, sagte Marketing-Bereichsleiter Thomas Grommes. Die Stadt müßte nur – wie bei einem Verkauf auch – auf die bisher von der BEB abgeführte Stammkapitalverzinsung von 37 Millionen Mark pro Jahr verzichten. Mit diesem Geld könnten die BEB die Zinsen für das Darlehen bezahlen, die Gebühren müßten nicht erhöht werden. Das operative Geschäft sollte auf zwei Tochter-GmbHs für Abfall und Abwasser verteilt werden, an denen sich der private Bremer Mittelstand beteiligen kann.

Aufgeschreckt wurden die BEB-Leute, weil der Senat sich jetzt einen Vorschlag der Gutachter von der Metzler-Bank zu eigen gemacht hat: Demnach sollen etwa die Müllverbrennungsanlage und die Kompostierungsanlage nicht, wie bisher geplant, unter dem Dach einer mehrheitlich in öffentlichem Besitz befindlichen Holding privatisiert werden, sondern aus den BEB herausgelöst werden.

Die BEB-Leute mißtrauen der Neutralität der Gutachter: „Die kriegen umso mehr Provision, je mehr verkauft wird“, hieß es. Ein Argument für die Privatisierung der BEB sei ohnehin entfallen: Eine Umsatzsteuerpflicht für kommunale Entsorger werde es nicht geben, so Personalrats-Chef Dieter Bietendübel. Private müßten 15 Prozent Umsatzsteuer auf die Gebühren aufschlagen.

Die Umweltbehörde bucht den Vorstoß der BEB-Belegschaft als „alten Hut“ab. Damit werde aber das Ziel des Senats vereitelt, privates Know-how in die Entsorgungswirtschaft hineinzuholen, so ein Behördensprecher. Die Personalvertreter wollten sich jetzt nur eine günstige Ausgangsposition für die heute anstehenden Verhandlungen um einen Überleitungstarifvertrag für BEB-Mitarbeiter in die Privatfirmen verschaffen, hieß es. In der Tat sind diese Verhandlungen das einzige Druckmittel, um die Privatisierung zu verzögern oder zu verhindern, wenn die Personalräte auch jeden Zusammenhang mit den Tarifgesprächen verneinen.

Der Senat erwartet Effizienzgewinne nach einer Privatisierung. Dagegen verweisen die BEB-Leute auf eigene Anstrengungen: Die Mitarbeiterzahl ist laut Personalleiter Martin Prikling seit 1994 um 200 auf 1.500 reduziert worden, neue Arbeitszeit- und Organisationsmodelle hätten die Firmenkultur grundlegend gewandelt, die Fehlzeiten seien von 11 auf 8 Prozent gefallen.

Eine Gebührensenkung sei auch bei Privaten nicht zu erwarten: Beim Abwasser entfielen 60 Prozent der Kosten auf Abschreibungen alter Investitionen, jeweils 20 Prozent seien Personal- und Sachkosten. Das unterscheide Bremen etwa von ostdeutschen Kommunen, die ihre Entsorger privatisert hätten, um ihre maroden Kanalnetze erneuern zu können. In Bremen gebe es keinen Investitionsstau. jof