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Rechtlich problematisch

■ Klarheit über Love Parade in 14 Tagen

Im Streit um die Love Parade haben der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und eine Anwohnerin heute beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht. In dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung fordern sie, daß den Veranstaltern der Techno-Parade untersagt wird, diese am 12. Juli im Tiergarten durchzuführen. Die Kläger befürchten einen bleibenden Schaden am Tiergarten.

Bereits bei der Parade im vergangenen Jahr ist in dem Naherholungsgebiet nach Angaben des BUND ein Schaden von 230.000 Mark entstanden. Die Polizei hatte am Montag die Anträge der Kläger gegen die geplante Streckenführung im Tiergarten mit der Begründung abgelehnt, die Love Parade sei als eine politische Demonstration einzustufen. Daher sei ein Verbot unzulässig. Für die Kläger aber ist die Love Parade eine kommerzielle Veranstaltung, die aus dem gefährdeten Tiergarten verbannt werden müsse.

Der Vorsitzende Richter der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts, Volker Markworth, sagte gestern zur taz, die Kammer werde vermutlich zwei Wochen für die Entscheidung benötigen. Markworth sprach von einem „rechtlich nicht einfachen, bislang nicht dagewesenen Fall“. plu

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