: Mix geht mehr mit dem Bremer (Blatt)
■ Bremer und Mix verkehren seit Wochen nur noch über Anwälte / Teurer Streit um lockere Werbesprüche
Nix geht mehr zwischen Torsten Höner, dem Gründer und langjährigen Besitzer der kostenlosen Bremer Programm-Zeitschrift „MIX“und Lothar Bienkowski, dem Gründer und Mit-Besitzer des „Bremer“(Blattes) in seiner Hochglanz-Form. Und das kam so: Mitte April flatterte beim Mix ein Brief auf den Tisch, Absender: der Bremer. Geschrieben hatte den Brief Bremer-Anwalt Wolfgang Sieling, und der hatte gleich eine „Unterlassungserklärung“beigefügt und seine Rechnung: Er verlangte 1.275 Mark und zwölf Pfenning.
Nicht nur die Rechnung, auch den Inhalt des Briefes hat Torsten Höner den Inhalt des Briefes verstanden: Seit Jahren wirbt das Mix mit dem Spruch: „Mix geht mehr“und: „Bremens Publikumszeitschrift mit der größten (IVW-geprüften) verbreiteten Auflage“. Das sollte nicht mehr sein, weil es laut Bremer gegen Wettbewerbsvorschriften verstoße. Die Begründung ist nachvollziehbar: Zwar verbreitet das Mix 41.531 Stück, die unabhängige IVW-Prüfung ergab für den Bremer dagegen 17.680 („incl. Ausland“) und für Prinz 14.479 Stück. Dennoch vergleiche der Werbespruch Äpfel und Birnen: Beim Bremer handelt es sich um verkaufte Auflage, bei Mix um kostenlos verteilte Hefte. Auch wenn das jeder weiß – die Werbung suggeriert etwas Falsches.
Am 7. Mai gab das Landgericht in einer Eilentscheidung dem Bremer recht. Streitwert: 500.000 Mark wollte der Anwalt des Bremer haben. „Streitwert 100.000 Mark“, fand das Gericht.
Höner hatte schon von seinem Anwalt gelernt, daß nicht mehr geht, was jahrelang ging. „Mix geht mehr“darf er nicht mehr im Zusammenhang der Aussage von der „größten (IVW-geprüften) Auflage“sagen. Im Juni-Heft des Mix, zehn Tage vor dem Richterspruch auf dem Markt, stand deshalb der Spruch schon präzisiert: „Bremens kostenlos vertriebene Publikumszeitschrift mit der größten (IVW-geprüften) ...... „
Lothar Bienkowski vom Bremer reichte das nicht. Zwar steht jetzt das „kostenlos“da, aber durch den Hinweis auf die „IVW-Prüfung“solle ein seriöser Vergleich suggeriert werden, sagt Bienkowski verärgert. Sein Anwalt beantragte gleich ein Ordnungsgeld über 10.000 Mark beim Landgericht. Der Anwalt des Mix, Lambert Großkopf, mußte eine „Schutzschrift“bei Gericht hinterlegen, damit nicht wieder ohne Anhörung entschieden wird. Am Donnerstag nun wollen die beiden Parteien erstmals miteinander reden, um zu klären, ob noch etwas geht ohne neuen Gerichtstermin.
„Ich will da nicht endlos diskutieren“, sagt Bienkowski schroff. Aber warum nur über Anwälte verkehren im kleinen Bremen, wo man sich immer wieder trifft? Warum wurde nicht im April geredet, bevor der Anwalt seine erste Rechnung schreiben durfte? Dafür gibt es für den Bremer nur eine Erklärung: „Höner hat uns ja auch nicht gefragt, als er den Slogan in die Welt gesetzt hat.“Bienkowski war verärgert. Einen Anlaß gab es nicht, sagt er. Ob ein Kunde abgesprungen sei, weil er glaubte, das Mix verkaufe eine höhere Auflage als der Bremer? Auch nicht.
Zum Stichwort „Anlaß“fällt Bienkowski etwas anderes ein: Der Prinz, die eigentliche Konkurrenz des Bremer, habe 1996 angefangen und dem Bremer eine Unterlassungserklärung zukommen lassen, als der mit unlauteren Preisnachlässen um Abos warb. Der Bremer revanchierte sich, als der Prinz teure Inline-Scater als Werbegeschenke für preiswerte Abos auslobte. Und da, so Bienkowski, habe man sich umgeschaut, was es sonst so gebe an Werbeformen auf dem kleinen Bremer Stadtillstrierten-Markt. Für Höner ist das Motiv klar:„Wir alle haben Umsatzeinbußen.“ K.W.
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