: Vater bleibt Vater
■ betr.: „Wer zeugt, darf auch erzie hen“, „Mehr Rechte für Männer“, taz vom 27.6. 97
[...] Mit Skepsis wird die Regelung dargelegt, nach der in Scheidungsverfahren nur dann das gemeinsame Sorgerecht nicht bestehen soll, wenn der Antrag eines Partners erfolgt. Ich halte aus meiner langjährigen Erfahrung diese Korrektur der bisherigen Regelung für außerordentlich sinnvoll. Der Gesetzgeber kann ruhig einmal etwas fortschrittlich sein und gewisse Entwicklungen unterstützen.
Die Bezugnahme auf ältere Untersuchungen, nach denen die Hälfte der geschiedenen Väter ein Jahr nach der Scheidung keinen Kontakt mehr zu den Kindern hat, hilft hier nicht viel weiter. Hier wird nur eine Position unterstützt, die den Kindern schadet: möglichst wenig Kontakt mit dem bösen Vater, von dem man sich trennen mußte, aus welchen Gründen auch immer. Viele Väter wünschen viel mehr Kontakte, die aber zum Teil mit unzumutbaren Argumenten und Methoden unterbunden werden. Das neue Recht gibt hier mehr Möglichkeiten und Ansätze und verpflichtet auch die Mütter, stärker um das Wohl der Kinder besorgt zu sein im Hinblick auf den Umgang mit dem Vater, der ja, was immer auch geschehen ist, Vater bleibt. [...] Rainer Schmid, Rechtsanwalt,
Nagold
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