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Gutachten zu Fixerräumen

Er möchte ja, aber er glaubt, nicht zu können: Hamburgs Generalstaatsanwalt Arno Weinert befürwortet Konsumräume für Junkies, hält aber – anders als die Frankfurter Staatsanmwaltschaft – die gesetzliche Grundlage für unzureichend. Hamburgs Fixerstuben heißen wegen der Rechtsunsicherheit „Gesundheitsräume“; offiziell wird dort nicht konsumiert. Die MitarbeiterInnen bewegen sich am Rande der Legalität. Die Justizbehörde will deshalb ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das die prinzipielle Vereinbarkeit von Konsummöglichkeiten in den „Gesundheitsräumen“mit dem Betäubungsmittelgesetz klären soll. Das sagte der Leiter des Justizamtes, Michael Stellbaum, gegenüber der Welt am Sonntag.

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