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FDP will Tierschutz ins Grundgesetz schreiben

Bonn (dpa) – Die FDP hat einen neuen Anlauf unternommen, um den Tierschutz im Grundgesetz zu verankern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die FDP-Fraktion beschlossen, teilte ihr Chef Solms gestern mit. Danach soll an Artikel 20a des Grundgesetzes, der den Umweltschutz als Staatsziel festschreibt, folgender Absatz angefügt werden: „Tiere werden im Rahmen der geltenden Gesetze vor vermeidbaren Leiden und Schäden geschützt.“ Mit einfachen Gesetzen könne der Tierschutz nicht durchgesetzt werden.

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