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Verbot auf freiwilliger Basis

■ Umweltlautsprecher Vahrenholt will mit symbolischer Ozon-Verordnung ein entschlossenes Zeichen gegen den Sommersmog setzen Von Marco Carini

Der Mann beweist Timing. Einen Tag, nachdem in Hamburg erstmals in diesem Jahr Ozon-Konzentrationen oberhalb des kritischen Werts von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen wurden, verkündete Umweltsenator Fritz Vahrenholt: „Die Ozon-Verordnung ist fertig“. Schon in diesem Sommer soll die von Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg gemeinsam erarbeitete Ozon-Regelung in der Hansestadt in Kraft treten – vorausgesetzt, der Senat stimmt ihr zu.

Die neue Verordnung sieht ein Zwei-Stufen-Tempolimit sowie ein Fahrverbot für Autos vor. Erste Stufe: Bei einer Überschreitung des Ozon-Wertes von 180 Mikrogramm sollen auf Autobahnen Pkw maximal 90 und Lkw 60 Stundenkilometer fahren dürfen. Auf Landstraßen soll die Geschwindigkeit ebenfalls auf 60 km/h gedrosselt werden. Überschreiten die Ozon-Konzentrationen an drei mindestens 50 Kilometer auseinanderliegenden Meßstellen gar den Wert von 240 Mikrogramm, dürfen in bestimmten Regionen nur noch Fahrzeuge mit Katalysator oder Dieselmotor sowie schadstoffarme Wagen fahren. In Hamburg sollen die Bestimmungen für das gesamte Stadtgebiet gelten.

Doch die Hoffnung auf einen autoarmen Sommer in der City ist unbegründet. Zum einen liegt der 240-Mikrogramm-Grenzwert in solch luftiger Höhe, daß er in Hamburg seit mindestens zwei Jahren nicht ein einziges Mal erreicht wurde. Zum zweiten bringt die Verordnung eine neue Konstruktion in die Umweltpolitik: Ein sanktionsfreies Verbot auf freiwilliger Basis. „Wir können keinen, der gegen die Verordnung verstößt, gesetzlich belangen“, räumt Umweltlautsprecher Vahrenholt kleinlaut ein. Denn leider hat die neue Ozon-Verordnung keine bundesgesetzliche Basis. „Wir wollen aber ein Zeichen setzen“, verteidigt Ina Heidemann, Sprecherin des Ankündigungssenators, den rein symbolischen Verordnungs-Akt.

Denn die wahrhaft Schuldigen an den ungebremsten Ozonbelastungen sitzen – natürlich – in Bonn. „Die Bundesregierung kommt bei diesem wichtigen Problem nicht in die Puschen“, kritisiert Fritz Vahrenholt das Versäumnis der Bonner Koalition, eine bundesweit einheitliche Sommer-smog-Verordnung zu schaffen, die den Bundesländern eine rechtliche Grundlage für Sanktionen gegen sommerliche LuftverpesterInnen gibt. Zusammen mit Hessen und Nordrhein-Westfalen bemüht sich Hamburg seit Beginn des Jahres per Bundesratsinitiative darum, die Wintersmog-Verordnung so zu verändern, daß mit ihr auch sommerliches Ozon bekämpft werden kann.

Dessen Konzentration ist in Hamburg gestern – ganz real – überall unter den Schwellenwert von 180 Mikrogramm gesunken. Während die Insel Fehmarn (205 Mikrogramm), Itzehoe und Brunsbüttel (188 und 185 Mikrogramm) erneut hohe Ozon-Werte meldeten, ging in Hamburg die Belastung flächendeckend zurück. Langfristig aber sieht Fritz Vahrenholt nur eine Chance, das Problem bei seinen Wurzeln zu packen: Der Ausstoß von Schadstoffen im Autoverkehr muß gedrosselt werden.

Wahrscheinlich braucht Hamburg auch gerade deshalb die vierte Elbtunnelröhre.

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