: Gericht: Lehrfreiheit darf eingeschränkt werden
Koblenz (dpa) – Universitätsgremien dürfen Thema, Art und Umfang einer Lehrveranstaltung festlegen. Die Lehrfreiheit eines Hochschullehrers dürfe zur Sicherstellung der Ausbildungsfunktion eingeschränkt werden. Das hat das OVG Rheinland-Pfalz in einem Grundsatzurteil entschieden, wie das Deutsche Verwaltungsblatt berichtet. Das OVG wies die Klage eines Professors ab, der sich gegen die vorgeschriebene Form des Physiologiestudiums gewandt hatte. (Az.: 2 A 10914/96)
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