piwik no script img

Vier Räder – einem Pferdewagen nicht unähnlich

Auch mit einem Kinderwagen darf man in Italiens Einbahnstraßen nicht in Gegenrichtung fahren. Mit dieser Begründung wies ein Amtsrichter im norditalienischen Busto Arsizio bei Varese die Klage einer jungen Mutter gegen einen Bußgeldbescheid ab. Die Frau hatte ihren kleinen Sohn im Kinderwagen gegen die Fahrtrichtung einer Einbahnstraße geschoben. Dabei war sie von einem Verkehrspolizisten angehalten worden, der 50.000 Lire Bußgeld forderte, gut 50 Mark. Die Mutter verklagte ihn daraufhin wegen Amtsmißbrauchs. Zu Unrecht, entschied der Richter. Ein Kinderwagen sei ein Gefährt mit vier Rädern und deshalb einem Pferdekarren nicht unähnlich, hieß es. Für solche sei es aber verboten, auf der Einbahnstraße in entge-

gengesetzter Richtung zu fahren.

Foto: Erika Barahona Ede

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen