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Ohne geleistete Arbeit kein Weihnachtsgeld

Kassel (AP) – Auch bei einem vertraglich vereinbarten Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Weihnachtsgratifikation kann die Zahlung vom Arbeitgeber verweigert werden, wenn die Betroffenen trotz fortbestehender Beschäftigungsverhältnisse beispielsweise nicht gearbeitet haben. Das gilt nach einer gestern veröffentlichten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Kassel auch bei Erziehungsurlaub. Für Zeiten, in denen das Entgelt auch ohne Arbeitsleistung weiterzuzahlen ist, wie zum Beispiel bei unverschuldeter Krankheit, darf die Weihnachtszuwendung nicht gekürzt werden. (Az.: BAG 10 AZR 44/97)

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