: Unbequemer Richter strafversetzt?
Lübeck (dpa) – Rechtsanwälte und Strafrechtsprofessoren aus ganz Deutschland haben vehement dagegen protestiert, daß der Lübecker Richter Hartmut Schneider vom Gerichtspräsidium gegen seinen Willen von einer Straf- zu einer Zivilkammer versetzt worden ist. Schneider hatte 1994 in einem Urteil 4 Kilo Haschisch als „geringe Menge“ eingestuft, 1996 einen Kurier, der mit 11 Kilo Hasch erwischt worden war, zu lediglich eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. „Rechtsstaatlich unerträglich“ nannte der Bremer Strafrechtsprofessor Böllinger in einem Protestschreiben den „Verdacht, daß hier ein unbequemer Strafrichter quasi strafversetzt und mundtot gemacht“ werden solle.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen