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Intoleranz und Spießbürgertum reichen sich die Hände

■ betr.: „Unartikuliert ist unerträg lich“ (Gericht urteilt über Sprech weise geistig Behinderter) u.a., taz vom 9.1. 98, „Initiativen entsetzt über Kölner Behindertenurteil“, taz vom 10./11.1. 98

Warum nur die Aufregung über einen sensiblen Bürger, der sich vom unartikulierten Lallen, Schreien und Stöhnen einiger Kretins in seiner Nachbarschaft gestört fühlt und dafür Recht gesprochen bekommt? Der geplagte Mann hat lediglich für sich in Anspruch genommen, was ohnehin gesellschaftlicher Konsens ist: Daß Behinderte ein widerwärtiges Ärgernis sind, daß sie schalldicht und unsichtbar weggesperrt gehören. Oder am besten gar nicht erst geboren.

Mal Hand aufs Herz: Wer von uns ZeitungsleserInnen, die wir bei der Lektüre zum Thema „Kölner Behindertenurteil“ mißbilligend den Kopf geschüttelt haben, kennt nicht dieses verlegene, krampfhafte Zur-Seite-Schauen, wenn man mal in der U-Bahn einem Rudel Behinderter begegnet, die partout nicht in ihrer Verwahranstalt bleiben konnten? Und noch mal Hand aufs Herz: Wer von uns hat bei einer solchen Gelegenheit schon einmal genau hingehört? Wer kennt dieses Lallen, Schreien, Stöhnen aus eigener Anschauung (oder besser Anhörung)? Die wenigen, die es kennen, ohne daß sie hauptberuflich mit der Ghettoisierung von „Menschen mit Behinderungen“ befaßt wären (wie es im diskriminierungsfreien Wärterjargon heißt); die wenigen also, die diesem Lallen, Schreien, Stöhnen schon einmal unerwartet und unvorbereitet ausgesetzt waren, werden zustimmen, daß einem so etwas durch und durch gehen kann. Daß es einem den Atem stocken läßt. Daß es heftige Beklemmung auslöst. Denn man kann zwar zur Seite gucken, aber nicht zur Seite hören. Und der Dürener Kläger ist nicht umsonst Musiker von Beruf.

Ganz anders sähe es freilich aus (und hörte es sich an), wenn die Begegnung mit lallenden, schreienden, stöhnenden Nachbarn nicht eine solch exotische Seltenheit wäre. Wenn es alltägliche Normalität wäre, Schwerstbehinderten zuzuhören. Wenn man deren vielfältige vokale Ausdrucksformen mit ihrer häufig so wunderbar verschrobenen Expressivität und unnachahmlichen Direktheit im regelmäßigen Umgang kennen und schätzen lernen könnte.

Weil wir davon aber sehr weit entfernt sind, möchte ich uns mißbilligende Kopfschüttler allesamt ermuntern, einmal auf eine Tasse Tee in der Behindertenwerkstatt um die Ecke vorbeizuschauen. Den Behinderten-Betroffenenverbänden hingegen empfehle ich, den Dürener Musiklehrer mit einer Prozeßhilfe aus Mitteln der „Aktion Grundgesetz“ zu unterstützen: Der Mann führt uns den Zustand unserer Gesellschaft weitaus ehrlicher und ungeschminkter vor, als sie das mit all ihren gutgemeinten Imagekampagnen je könnten. Und den Kölner Oberlandesrichtern wünsche ich je ein munteres, aufgewecktes, liebes schwerstbehindertes Enkelchen. Und viel Zeit zum Zuhören. Bernhard König, Köln

Wenn man sich an schreckliche Richter und an „lebensunwertes Leben“ erinnert, dann ist der Spruch der Kölner Richter ja immerhin schon ein Fortschritt: hörensunwertes Leben. Wie halten das die PflegerInnen nur aus? Angesichts der grausamen Geräusche, die sie erdulden müssen, werden sie ja sicherlich hervorragend bezahlt. Bekommen sie eine Belästigungszulage oder wenigstens einen Gehörschutz? [...] Götz Kluge, München

Mit großer Empörung entnahmen wir der taz das Urteil des Oberlandesgerichts Köln, das die Freiheit behinderter Menschen drastisch einschränkt.

Unserer Auffassung nach widerspricht dieses Urteil dem GG, das behinderte Menschen in besonderem Maße vor Diskriminierung schützen soll. Die diesem Urteil zu Grunde liegende Intoleranz, die ein hohes Maß an seelischer Grausamkeit gegenüber Menschen, die ohnehin außergewöhnlich starken Benachteiligungen ausgesetzt sind, mit sich bringt, wirft die Versuche menschenwürdiger Integration um einige Schritte zurück. Wir deuten dieses Urteil als Symptom für unsere sowieso zunehmend entmenschlichte Gesellschaft. Soll Toleranz nur dann gewährleistet sein, wenn der eigene Lebensstandard nicht eingeschränkt wird? Daß es sich bei diesem Urteil um offene Diskriminierung handelt und nicht um eine Verbesserung der Lebensqualität, zeigt sich besonders daran, daß nicht die Lautstärke, sondern vor allem die Art der Geräusche angeprangert wird. Hier reichen sich wieder einmal (wie so oft) Intoleranz und Spießbürgertum die Hände. Es haben sich erneut die falschen Leute an falscher Stelle für zweifelhafte „Verbesserungen“ eingesetzt. Der Kläger zieht es wohl vor, seine eigene Unsicherheit gegenüber gesellschaftlich benachteiligten Menschen mit Verdrängung zu kaschieren und dies auch noch vom OLG legalisieren zu lassen, anstatt sich mit dem „Problem“ vernünftig auseinanderzusetzen. [...] Wir brauchen uns nicht zu wundern, daß die rechte Gewalt in solchem Maße um sich greift, wenn den Jugendlichen solch faschistisches Gedankengut von autorisierter Stelle quasi als Freibrief nahegebracht wird. Oliver Kuhn, (18),

Steffen Nasadil (16),

Christoph Specht (19), Speyer

Als MitarbeiterInnen der Abteilung Geistigbehindertenpädagogik am Institut für Rehabilitationswissenschaften der Humboldt Universität zu Berlin befassen wir uns seit Jahren im Rahmen des Forschungsprojekts „Wohnen im Stadtteil für Erwachsene mit schwerer geistiger Behinderung – WISTA“ auch mit Fragen der Akzeptanz von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft. Vorbehaltlich einer genaueren Prüfung des Urteilstextes möchten wir zum oben genannten Artikel Stellung beziehen.

Die unselige Tradition von Ausschluß und Besonderung von Menschen, die als geistig behindert gelten, hat in der Vergangenheit zu menschenunwürdigen Zuständen der Verwahrung für diesen Personenkreis bis hin zur physischen Vernichtung sogenannten „unwerten Lebens“ geführt. Auch heutzutage werden unter dem Eindruck der wirtschaftlichen Krise und der Bioethikkonvention Euthanasiegedanken erneut diskutiert (vergl. die Thesen des Bioethikers Singer).

Die Verringerung oder Aufhebung der Diskrepanz zwischen normalem Wohnen und der Wohnsituation von Menschen, die als schwer geistig behindert gelten, betrachten wir als wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung des Euthanasie-Denkens.

Stadtteilintegriertes Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung und ein Leben so normal als möglich sind die Grundvoraussetzungen für Integration. Die Frage nach Akzeptanz von und Toleranz gegenüber Menschen mit Behinderungen ist eine Frage des menschenwürdigen Umgangs mit Gliedern unserer Gesellschaft.

Die Erfahrung des Forschungsprojekts WISTA hat gezeigt, daß Akzeptanz durch das Zusammenleben und gegenseitiges Kennenlernen wachsen kann. Besonders irritiert hat uns die Feststellung, daß es im Falle der Außenwohngruppe der Rheinisch Heilpädagogischen Heime nicht um Lärmbelästigung gehe, sondern um die Art der Geräusche. Diese weiche „völlig ab von dem, was im üblichen nachbarschaftlichen Nebeneinander gelebt“ werde. Offensichtlich kommt ästhetischen Normen im Bereich der auditiven Wahrnehmung mittlerweile ein Stellenwert zu, den wir bisher nur im Zusammenhang mit dem visuellen Bereich kannten.

Unserer Ansicht nach handelt es sich bei diesem Urteil um ein diskriminierendes Sonderrecht gegen Menschen, die in ihrem Verhalten und in ihren Äußerungen nicht den erwarteten Normen entsprechen. Gerade in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Entsolidarisierung gilt es, jeglichen Ausschlußtendenzen, wie sie in dem genannten Urteil zum Ausdruck kommen, entschieden entgegenzutreten.

Die Ergebnisse unserer Forschungsarbeit belegen, daß die Akzeptanz von Menschen mit geistiger Behinderung nur wachsen kann, wenn wir sie in der Bevölkerung – mitten unter uns – leben lassen. Für die Forschungsgruppe:

Dipl.-Psych. Ute Fischer,

Prof. Dr. Martin Th. Hahn,

Dipl.-Päd. Michael Richardt,

Projekt WISTA,

Humboldt Uni, Berlin

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