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Arbeitslosengeld bei ruhender Beschäftigung

Mainz (dpa) – Ein Arbeitnehmer, dessen Beschäftigung in regelmäßigen Abständen ruht, ist während dieser Zeit arbeitslos und kann deshalb auch Arbeitslosengeld beziehen. Diese Grundsatzentscheidung traf gestern das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz. (Az.: L1 Ar 254/96). Das Gericht gab der Klage einer Angestellten des Studentenwerks statt. Der Klägerin war für die Semesterferien regelmäßig gekündigt worden. Das Arbeitsamt verweigerte ihr jedoch Arbeitslosengeld.

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