: Ein Gemeinwesen darf sich verteidigen
■ betr.: „Fabelwesen demokratische Armee“ von Christian Herz, taz vom 9.1. 98
[...] In keiner Theorie zu Grundlagen von Staatswesen habe ich den Hinweis gelesen, daß sich ein Gemeinwesen nicht verteidigen darf. Daß eine Armee immer nur so demokratisch ist wie die Soldaten, die in ihr dienen, ist logisch. Daraus folgt, daß die Bundeswehr eben nur so demokratisch ist wie die Gesellschaft, aus deren Mitte die Soldaten kommen. Richtig ist, daß sich das Aufgabengebiet der Bundeswehr derzeit nicht auf das Territorium der Bundesrepbulik Deutschland beschränkt.
Warum sich jemand darüber aufregt, daß Rechtsradikale die Bundeswehr für ihre eigenen Zwecke nutzen, ist nicht nachzuvollziehen. Als Nachfolgerin der Wehrmacht hat es in dieser Armee – ebenso wie in der deutschen Nachkriegsgesellschaft – keine wirkliche Aufarbeitung des Nationalsozialismus gegeben. Wenn die Linke sich beim „Marsch durch die Institutionen“ lieber auf andere Bereiche des öffentlichen Dienstes gestürzt hat, darf sie sich hinterher nicht beschweren. [...] Thorsten Stange, Bremen
Es ist nicht wahr, daß demokratische Armeen undenkbar seien und daß Armee und Uniform Hand in Hand gehen würden. Außer dem Bürger in Uniform gab es und gibt es den bewaffneten Bürger, ob in der Milizarmee des republikanischen Roms, des demokratischen Athens oder heute in Kuba bzw. der Schweiz. Sonderbar (und nicht zufällig!), daß niemand daran denkt und niemand darüber spricht. Antonios Risos, Bochum
Nach langer Zeit endlich mal wieder eine eigentlich selbstverständliche Tatsache klar, deutlich und pointiert dargelegt. Aber ob das die Damen und Herren beeindrucken wird, die sich schon seit geraumer Zeit und um jeden Preis nichts anderes mehr wünschen, als endlich einmal selbst die weiche Polsterung eines MinisterInnensessels erproben zu dürfen? Trostlose Perspektive für die Bündnisgrünen. Reformen von innen gibt Herz keine Chance, Reformen von außen sind nicht in Sicht. [...] Markus Strobl, Berlin
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