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Bodenschutz gebilligt

■ Der Bundesrat lehnte jedoch Atom- und Naturschutznovelle erwartungsgemäß ab

Bonn (AP) – Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat den Kompromiß zum Bodenschutzgesetz gebilligt. Im Gegensatz zur umstrittenen Naturschutznovelle sind darin Ausgleichszahlungen für Land- und Forstwirte vorgesehen, allerdings nur in Härtefällen. Nach dem Gesetz müssen nun Grundstückseigentümer und -besitzer sicherstellen, daß von ihren Böden keine Gefahren ausgehen.

Umweltschützer kritisieren an dem Gesetz, daß Altlasten nicht komplett saniert werden müssen. Es genügt schon, nur eine Gefahr etwa fürs Grundwasser auszuschließen. „Künftig reicht es, eine Altlast durch Versiegelung in einen Containerabladeplatz zu verwandeln“, sagt etwa die BUND- Expertin Jutta Sapotnik. Auch Parkplätze böten sich zur Sanierung förmlich an. Wenn aber ein alter Inhaber nicht gezwungen sei, den Boden in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, werden auch weiter Industriebetriebe lieber frisches Grünland bebauen, statt auf alten Industriebrachen unangenehme Überraschungen zu erleben.

Der Bundesrat lehnte außerdem die Atomnovelle ab und verwarf auch die Forderung der Koalitionsmehrheit im Bundestag, in der Naturschutznovelle weitere Entschädigungen für Bauern vorzusehen. urb

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